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StPO-Reformkommission zur Effizienzsteigerung im Strafprozess

StPO-Reformkommission zur Effizienzsteigerung im Strafprozess

© Juristische Fakultät Hannover

Zur Effizienzsteigerung des Strafprozesses wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine Expertenkommission zur Reform der StPO einberufen. Vertreten sind namentlich die Landesjustizverwaltungen, die Bundesrechtsanwaltskammer, Verbände der Anwaltschaft sowie der Richterschaft und der Juristinnenbund, ferner sind als Repräsentanten der Wissenschaft sechs Inhaber strafrechtlicher Lehrstühle berufen worden, darunter auch Prof. Dr. Tobias Kulhanek, RiLG a. D., von der LUH. Im Zentrum der bis Herbst 2026 andauernden Kommissionsarbeiten soll nach der ministeriellen Zielsetzung stehen, wie sich strafgerichtliche Verfahren zügiger und effizienter durchführen lassen, ohne dabei wichtige rechtsstaatliche Grundsätze aufzugeben.

Prof. Kulhanek: „Es handelt sich um ein äußerst spannendes Projekt, an dem ich wirklich sehr gerne mitwirke. In der Arbeitsgemeinschaft ‚Rechtsmittel und Instanzenzug‘, die ich mit tollen Kolleginnen und Kollegen aus Justiz und Anwaltschaft besetze, kann ich meine als Richter in beiden Tatsacheninstanzen gesammelten Erfahrungen, im Erwachsenen- und im Jugendstrafrecht, voll einbringen.“

Prof. Dr. Kulhanek war unmittelbar vor seiner Lehrstuhlübernahme an der LUH als Richter u. a. im Vorsitz einer Berufungsstrafkammer tätig sowie zuvor auch als Mitglied einer Großen Jugendstrafkammer als zweiter Instanz über dem Jugendschöffengericht.

Verfasst von LT