In der Vorlesung mit vier Semesterwochenstunden werden den Studierenden wesentliche Grundlagen des Öffentlichen Rechts vermittelt. Behandelt werden Fragen des Europarechts, des Staatsorganisationsrechts, der Grundrechte und des Allgemeinen Verwaltungsrechts. Darüber hinaus erhalten die Studierenden einen Einblick in die juristische Arbeitsweise.
Als Prüfungsleistung wird am Ende des Wintersemesters eine 120-minütige Klausur angeboten. Eine Wiederholungsklausur wird im Sommersemester angeboten. Informationen zu Ort und Zeit dieser Klausuren erhalten Sie im Studiendekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Literaturhinweise sowie Informationen über die bei den Vorlesungen und bei den Klausuren benötigten Gesetzestexte werden in der Vorlesung gegeben. Darüber hinaus werden die Vorlesung begleitende Materialien zur eigenständigen Wiederholung und Vertiefung der in der Vorlesung vermittelten Inhalte sowie ein Skript zur Verfügung gestellt.