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Privatrecht für Studierende der Wirtschaftswissenschaft und des Wirtschaftsingenieurs

Privatrecht für Studierende der Wirtschaftswissenschaft und des Wirtschaftsingenieurs

Die Vorlesung "Privatrecht für Studierende der Wirtschaftswissenschaft und des Wirtschaftsingenieurs" richtet sich insbesondere an die Studierenden der Wirtschaftswissenschaft (zweiter Teil des Pflichtmoduls Rechtswissenschaft im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaft) sowie an die Studierenden des Wirtschaftsingenieurs (Pflichtmodul Rechtswissenschaft im Masterstudiengang Wirtschaftsingenieur/-in).

In der Vorlesung mit vier Semesterwochenstunden werden den Studierenden Grundkenntnisse im Bürgerlichen Recht vermittelt. Im Vordergrund steht zunächst die Rechtsgeschäftslehre: Behandelt werden insoweit aus dem Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs unter anderem der Vertragsschluss, Fragen der Geschäftsfähigkeit und der Stellvertretung sowie die Anfechtung, aus dem allgemeinen Schuldrecht unter anderem das Recht der Leistungsstörungen und aus dem besonderen Schuldrecht schwerpunktmäßig das Kauf- und das Werkvertragsrecht. Zweiter Schwerpunkt der Vorlesung ist das Recht der gesetzlichen Schuldverhältnisse: Behandelt werden insoweit unter anderem das Recht der Unerlaubten Handlung, die Geschäftsführung ohne Auftrag, die Ungerechtfertigte Bereicherung und das Sachenrecht (Eigentum, Besitz, Erwerb und Verlust des Eigentums). Über die Grundkenntnisse im Bürgerlichen Recht hinaus werden den Studierenden an Hand von Fällen aus den genannten Rechtsgebieten Einblicke in die Methodik der juristischen Arbeitsweise vermittelt. 

Als Prüfungsleistung wird am Ende des Sommersemesters eine 120-minütige Klausur angeboten. Eine Wiederholungsklausur wird im Wintersemester angeboten. Informationen zu Ort und Zeit dieser Klausuren erhalten Sie im Studiendekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Literaturhinweise sowie Informationen über die bei den Vorlesungen und bei den Klausuren benötigten Gesetzestexte werden in der Vorlesung gegeben. Darüber hinaus werden die Vorlesung begleitende Materialien mit Übungsaufgaben zur eigenständigen Wiederholung und Vertiefung der in der Vorlesung vermittelten Inhalte zur Verfügung gestellt.

Tutorium

Zur intensiven Vorbereitung auf die Klausur wird den Studierenden ergänzend zur Vorlesung im Sommersemester ein Tutorium angeboten. Im Wintersemster wird den Studierenden ein Tutorium zur intensiven Vorbereitung auf die Wiederholungsklausur angeboten. Inhaltlich wird im Tutorium wiederholend und vertiefend an die in der Vorlesung behandelten Themen und Fragestellungen angeknüpft. Insbesondere wird das Verständnis der Studierenden für die juristische Fallgestaltung und für die Besonderheiten der Fallbearbeitung im Gutachtenstil gefördert. In kleinen Gruppen erhalten die Studierenden die Gelegenheit, unter Anleitung die Fallbearbeitung im Gutachtenstil an Hand von Klausurfällen zu üben. Zudem wird im Rahmen des Tutoriums die Teilnahme an einer Probeklausur ermöglicht.