Ausgewählte Themen des Privatrechts

Sie studieren insb. Wirtschaftswissenschaften oder Wirtschaftsingenieur (oder sind besonders interessiert im Nebenfach) und haben bereits die Klausur Privatrecht für Studierende der Wirtschaftswissenschaften und des Wirtschaftsingenieurs (oder die Einführung in das Recht für Ingenieure) gut bestanden? Sie wissen, dass nach den Grundlagen erst die wirklich interessanten Themen drankommen?

Dann kommen Sie zur Veranstaltung "Ausgewählte Themen des Privatrechts" des Lehrexports der Juristischen Fakultät.

Hier lernen Sie Grundlagen zu weiteren Gebieten des Privatrechts, bspw.:

  • wer ist Kaufmann, insb. Formkaufmann und welche besonderen Rechte und Pflichten folgen aus dem Handelsrecht?
  • welche Besonderheiten gelten für eine Prokura oder Handlungsvollmacht nach HGB?
  • was ist ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben oder die Rügeobliegenheit des Kaufmanns?
  • welche Besonderheiten sind im Rahmen der Produkthaftung für einen Hersteller bzw. Quasi-Hersteller zu beachten?
  • wie wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, eine Kommanditgesellschaft oder GmbH gegründet; wann hafte ich als Gesellschafter vor allem persönlich?
  • was sind zulässige bzw. unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch bzw. wann habe ich ein Recht zur Lüge?
  • was sind die Besonderheiten des innerbetrieblichen Schadensausgleichs?
  • wie kann ich einen Mitarbeiter wirksam befristet einstellen oder kündigen?
  • was regelt ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung; wann muss ich den Betriebsrat beteiligen?
  • was sind Pfandrechte, eine Sicherungsübereignung oder eine Bürgschaft?
  • wann liegen Allgemeine Geschäftsbedingungen vor und wann sind die wirksam bzw. unwirksam?

Vertiefungsveranstaltung

Da es sich um eine Vertiefungsveranstaltung handelt, sollten Sie die Veranstaltung Privatrecht (ggf. Einführung in das Recht für Ingenieure) bereits erfolgreich abgeschlossen haben. Insbesondere kann die Veranstaltung Privatrecht (als Pflichtveranstaltung) durch die Veranstaltung Ausgewählte Themen des Privatrechts nicht ersetzt werden.

Weitere Informationen

Die Veranstaltung wird im Sommersemester angeboten und kann im Bereich Schlüsselkompetenzen/studium generale belegt werden. Sie umfasst 2 SWS und es können 5 ECTS mit einer 90-minütigen Klausur erworben werden. Es findet auch eine intensive Klausurvorbereitung statt.

Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltung nur auf Deutsch angeboten und eine Fachsprache vermittelt wird.