Im vergangenen Jahr feierte die Juristische Fakultät der Leibniz Universität Hannover ihr 50-jähriges Jubiläum. Nach dem Festakt zum 50-jährigen Bestehen im Dezember 2024 ist nun die anlässlich des Fakultätsjubiläums entstandene Festschrift im Nomos Verlag erschienen.
Herausgegeben von Jan Eichelberger und Roland Schwarze versammelt die Festschrift 31 Beiträge der professoralen Fakultätsmitglieder. Auf 669 Seiten werden einerseits verschiedene dogmatische, methodische, historische und empirische Themen der Rechtswissenschaften behandelt. Andererseits liegt ein Fokus auf Themen der juristischen Ausbildung, insbesondere dem Reformprojekt der sogenannten einstufigen Juristenausbildung, mit dem die Fakultätsgründung im Jahr 1974 verknüpft war. Die Fakultätsgeschichte zeichnet Hermann Butzer in seinem Festvortrag zur Jubiläumsfeier nach.
Herausgeber und Dekan Jan Eichelberger: „Unsere Festschrift vermittelt einen schönen Eindruck von der großen Spannbreite der an unserer Fakultät bearbeiteten juristischen Themen. Zugleich greift sie wichtige Fragen der juristischen Ausbildung auf.“
Die Festschrift ist sowohl gedruckt erhältlich als auch Open Access und damit frei zugänglich online abrufbar.
Die Beiträge
Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über alle Festschriftbeiträge und können über den jeweiligen Link direkt zum Beitrag in der Nomos eLibrary springen:
- Heiko Ahlbrecht: Die Durchsuchung – eine prozessual „stille Veranstaltung“. Verfassungsrechtliche und strafprozessuale Grenzen bei Durchsuchungen
- Susanne Beck: Reminiszenz an die Interdisziplinarität in den Rechtswissenschaften
- Petra Buck-Heeb: Diskriminierungsschutz bei Einsatz von KI im Bankbereich – Fallstricke der praktischen Rechtsanwendung
- Hermann Butzer: Pauschale Beihilfen zur Krankheitskostenvollversicherung von Beamtinnen und Beamten
- Tim W. Dornis: Das „uneinheitliche Einheitspatent“ und die Rechtsanwendung im Mehrebenensystem
- Jan Eichelberger: Ärztliche Fernbehandlung – Zwischenbilanz zur Liberalisierung des Berufs- und Werberechts nach fünf Jahren
- Reinhard Gaier: Die „Freiheit zur Krankheit“ und das Verfassungsgebot zur Ermöglichung der Zwangsbehandlung
- Malte Grützmacher: Leibniz und der AI Act – Was ist KI und wer ist für sie verantwortlich?
- Jens Lehmann: Haarmanns Ankläger. Oberstaatsanwalt Dr. Leopold Wilde (1875-?) und Staatsanwaltschaftsrat Dr. Rudolf Wagenschieffer (1883-1942)
- Jan Lüttringhaus: Verbandsgeldbußenregress gegen Geschäftsleiter – Zum Innenregress und zur Versicherbarkeit von Kartell-, DSGVO-, KI-VO- und NIS-2-Geldbußen
- Veith Mehde: Infrastrukturverwaltung – Zur Entwicklung eines Begriffs und zu seinem Ausgangspunkt im Werk Heiko Fabers
- Bernd-Dieter Meier: Entwicklung und Stand der empirischen Strafzumessungsforschung
- Bernd H. Oppermann: Rechtsvergleichende Bemerkungen zum hochautomatisierten und autonomen Fahren
- Timo Rademacher: Digitale Verwaltung in Deutschland. Strukturelle Herausforderungen, aktueller Stand und disruptive Wirkungen der Digitalisierung der Verwaltung in einem komplexen föderalen System
- Karsten Scholz: Die Entwicklung des Weiterbildungsrechts im Nachgang zum Facharztbeschluss des Bundesverfassungsgerichts
- Peter Schrader: Unlösbare Fälle? Umfang und Grenzen der Auslegungsgrundsätze
- Roland Schwarze: Die Gefährdung der Leistung durch den Gläubiger
- Alexander Schwonberg: Reform des Abstammungsrechts und Elternrecht
- Margrit Seckelmann: Das Recht der digitalen Transformation
- Clemens Stewing: Verfassungsrechtliche Betrachtungen zur Wirkung einer aktiven Wahlenthaltung bei der Wahl zum Deutschen Bundestag
- Felipe Temming: Von der Schwierigkeit zum nachhaltigen Reformentwurf
- Andrea Versteyl und Peter Kersandt: Planungsbeschleunigung als Voraussetzung für Transformation
- Kay Waechter: Aufenthaltsvorgaben, Aufenthaltsüberwachung, FamFG-Verfahren
- Volker Wiese: Die Bemessung von Gebrauchsvorteilen
- Sascha Ziemann: Vom Schicksal gestraft. Dogmatische und straftheoretische Betrachtungen zum Absehen von Strafe gemäß § 60 StGB
- Nikolas Eisentraut: Digitalisierung der juristischen Ausbildung
- Wolfgang Kilian: Die Juristische Reformfakultät in Hannover
- Stephan Meder: „Integration von Theorie und Praxis“ als Leitgedanke der „einstufigen Juristenausbildung“ in Hannover 1974/75
- Hubert Treiber: Das Einphasenmodell aus dem Blickwinkel eines randständigen Faches
- Christian Wolf: Von Loccum zur Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät Hannover. Insbesondere aus der Sicht des Zivilprozess- und Anwaltsrechts
- Hermann Butzer: Festvortrag: Im Wandel der Jahrzehnte – 50 Jahre Juristische Fakultät Hannover
Die gesamte Festschrift finden Sie hier.
Forschen an der Juristischen Fakultät
Die Juristische Fakultät Hannover bedient ein breites Forschungsfeld. Informationen zu den Forschungsbereichen und zu laufenden Forschungsprojekten finden Sie hier.
Bei Interesse an einem eigenen Forschungsvorhaben finden Sie unter den folgenden Links Informationen zu einer Promotion oder Habilitation an der Juristischen Fakultät.