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Amtsübergabe im Dekanat und Studiendekanat

Amtsübergabe im Dekanat und Studiendekanat

© Juristische Fakultät Hannover

Nach der Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Dekanats der Juristischen Fakultät durch das Präsidium, haben Prof. Dr. Eichelberger, LL.M.oec. und Herr Prof. Dr. Schwarze zum 1. April 2023 ihre Ämter im Dekanat und Studiendekanat übernommen:

Herr Prof. Dr. Jan Eichelberger, LL.M.oec. (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Immaterialgüterrecht und IT-Recht) wurde durch den Fakultätsrat zum Dekan gewählt und löste zum Beginn des Sommersemesters 2023 Herrn Prof. Dr. Roland Schwarze ab.

Herr Prof. Dr. Roland Schwarze (Lehrstuhl für Zivilrecht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht) ist nun Studiendekan und ist damit die Nachfolger von Frau Prof. Dr. Susanne Beck, LL.M. (LSE).

Die Fakultät bedankt sich an dieser Stelle bei Frau Prof. Dr. Beck und Herrn Prof. Dr. Schwarze für die konstruktive Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren und wünscht Herrn Prof. Dr. Eichelberger und Herrn Prof. Dr. Schwarze alles Gute für die Erfüllung der Aufgaben in Ihren neuen Ämter.

Über die Aufgaben des Dekans und des Studiendekans

Der Dekan sitzt dem Dekanat vor und vertritt die Fakultät innerhalb der Leibniz Universität. Das Dekanat vertritt die Interessen der forschenden und lehrenden Mitglieder der Fakultät und ist verantwortlich für die nachhaltige Bereitstellung der Ressourcen, die die Mitglieder der Fakultät für die Erfüllung ihres Wissenschaftsauftrages benötigen.

Der Studiendekan leitet das Studiendekanat, das als Teil des Dekanats mit der besonderen Zuständigkeit für Studium und Lehre betraut ist. Sie ist damit verantwortlich für die Sicherstellung des Studienangebots und die Studienberatung sowie für die Durchführung der Prüfungen.

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Verfasst von DE