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Automatisiertes Fahren in der Smart City: Rückblick auf die Ringvorlesung „Automatisierte Systeme“ mit Prof. Dr. Margrit Seckelmann

Automatisiertes Fahren in der Smart City: Rückblick auf die Ringvorlesung „Automatisierte Systeme“ mit Prof. Dr. Margrit Seckelmann

© Juristische Fakultät Hannover

Am 17. Juni 2025 fand erneut eine Veranstaltung im Rahmen der Ringvorlesung „Automatisierte Systeme“ in hybrider Form statt. Hierzu hatte der Lehrstuhl für Zivilrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (Prof. Dr. Buck-Heeb) zusammen mit dem Interdisziplinären Institut für Automatisierte Systeme e.V. (RifaS) eingeladen.

Dieses Mal konnte Frau Prof. Dr. Margrit Seckelmann , M.A. gewonnen werden. Frau Seckelmann ist Inhaberin der Universitätsprofessur für Öffentliches Recht und das Recht der digitalen Gesellschaft an der Leibniz Universität Hannover. Nach ihrem Studium in Heidelberg und Berlin wur­de sie an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main promoviert. Sie habilitierte sich an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer und war vor ihrer Berufung nach Hannover dort Geschäftsführerin des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung.

Frau Seckelmann befasste sich mit dem Thema „Smart City“. Dabei ist die sog. smarte Mobilität nicht nur ein verkehrsrechtliches Thema, sondern hat auch Beziehungen zum Digital­recht und zum Verwaltungsrecht. Die Referentin umschrieb zunächst den normativen Ausgangspunkt mit dem Übereinkommen von Paris vom 12.12.2015 sowie der Klimaschutzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.3.2021.

Im Vortrag wurden Zukunftsszenarien urbaner Datenökosysteme skizziert. Im Hinblick auf die Vision von Smart Cities bzw. Smart Regions definieren die Kommunen zunächst die Prioritäten, wie etwa der Ab- oder Rückbau versiegelter Flächen oder ein neues Regenwassermanagement. In der Folge ist zu überlegen, wie die Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) zur Verbesserung beitragen kann. Zugrunde gelegt wird von der Referentin der enge Smart City-Begriff, der mit Smart Grids korrespondiert (Netzwerkinfrastruktur).

Gesucht wird nach verbesserten Möglichkeiten, bzgl. der Stromerzeugung, -übermittlung und -speicherung sowie des angebotskonformen Abrufs von Energie aus dem Netz (sog. atmende Netze). Der Abruf über bidirektionale Stromzähler („Smart Meter“) erlaubt den Ausbau „smarter Netze“ („smart Grids“). Dies führt zur Entstehung, Übermittlung und Speicherung einer Vielzahl an Daten. Insofern stellen sich datenschutzrechtliche Probleme, was die Akzeptanz des Modells verringert.

Zudem ist ein integratives Konzept erforderlich, innerhalb dessen die Kommunen die Prioritäten definieren. In diesem Zusammenhang spielt auch das autonome Fahren eine Rolle, z.B. im Rahmen der smarten Parkraumbewirtschaftung. Bei einer Nutzung trotz möglicher Akzeptanzprobleme könnte die Vision einer smarten Infrastruktur aufgebaut werden. Insofern besteht die Idee der Möglichkeit einer Nutzung einer Datenplattform („Urban Data Platform“, siehe „Morgenstadt“, Fraunhofer-Gesellschaft).

Diese Zukunftsszenarien wurden sodann mit dem bestehenden Rechtsrahmen des Personenbeförderungsrechts, des Datenschutzrechts und des Rechts der Datenräume in Beziehung gesetzt. Zentrale Herausforderungen sind dabei die Datensicherheit, der Datenschutz, die Unabhängigkeit von Hyperscalern als Schutz vor Lock-in-Effekten („digitale Souveränität“). Zentrale Anforderungen sind etwa eine Bedarfsermittlung, die Schaffung von Angeboten (Apps), eine Modularisierung, Vernetzung, Interoperabilität sowie eine Standardisierung.

Dargestellt wurde im Anschluss daran die rechtliche Umrahmung. Insofern sind Plattformlösungen gerade „im Trend“ des digitalisierten Verwaltungsrechts. So wurde das Onlinezugangsgesetz im Jahr 2024 novelliert und es wurden u.a. digitale Nutzerkonten geschaffen. Verbunden wird dies mit dem Portal „YourEurope“ nach der Single-Digital-Gateway-Verordnung der EU. Ziel ist eine integrierte Verwaltungsinformatik über Portale und Plattformen. Das Problem ist die Frage der Kompetenzen für die Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland, die bislang noch nicht hinreichend geklärt ist.

Nach der staatsrechtlichen Umrahmung werden noch andere Aspekte behandelt. So wurde etwa das Personenbeförderungsrecht thematisiert, wobei im Jahr 2021 das Personenbeförderungsgesetz dahingehend geändert wurde, dass auch „Linienbedarfsverkehr“ (Rufbusse usw.) zugelassen sind. Auch das Straßenverkehrsrecht wurde im Jahr 2021 entsprechend im Hinblick auf hochautomatisiertes Fahren novelliert. Angesprochen wurde auch das Messstellenbetriebsgesetz, das eine Balance zwischen beweisrechtlichen und datenschutzrechtlichen Problemen – allerdings „mehr schlecht als recht“ – schaffen soll. Zentral ist auch die Datenschutzgrundverordnung sowie die NIS2-Richtlinie als Rechtsrahmen für die Aufrechterhaltung der Cybersicherheit in 18 kritischen Sektoren in der EU, welche spätestens 2025 umzusetzen ist. Hingewiesen wurde des Weiteren auf den sog. Data Governance Act von 2022, der seit 24.9.2023 anwendbar ist. Das gilt auch für den Data Act von 2023, der zum 12.9.2025 anwendbar ist. Der Data Act adressiert ausdrücklich auch Datenräume, die auch für die Smart City eine Rolle spielen können (Europäischer „Mobilitätsdatenraum“).

Über die Ringvorlesung "Automatisierte Systeme"

Nähere Informationen über die Ringvorlesung "Automatisierte Systeme" sowie weitere Rückblicke auf vergangene Veranstaltungen finden Sie hier.

Über das Interdisziplinäre Institut für Automatisierte Systeme e.V. (RifaS)

Das Institut wurde im Herbst 2017 gegründet und steht für eine interdisziplinäre, nationale und internationale Forschung in verschiedenen Bereichen automatisierter Systeme. Die Forschungsbereiche lassen sich in Verkehr und Mobilität, Produktion und Wirtschaft sowie Medizin unterteilen. Das Institut bringt sowohl Wissenschaftler als auch Praktiker zusammen und ist nicht nur in der Forschung aktiv, sondern auch in der Lehre.

Informationen zu aktuellen Veranstaltungen finden sich stets auf www.rifas.de.

Verfasst von LT