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Bericht über Exkursion nach Heidelberg und Karlsruhe unter dem Motto "Verfassungsrecht in der Praxis"

Bericht über Exkursion nach Heidelberg und Karlsruhe unter dem Motto "Verfassungsrecht in der Praxis"

Auch im Sommersemester 2019 setzt der Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Volker Epping) die Seminarexkursionsreihe „Verfassungsrecht in der Praxis“ fort. Diese führte am 15. und 16. April 2019, unter der Leitung von Wali Masoud und Roni Deger, nach Heidelberg (Juristisches Seminar) und nach Karlsruhe (Bundesverfassungsgericht).

Am Vormittag des 15. April in Heidelberg angekommen, ging es zu unserem gemütlichen und zentral gelegenen Hotel am Bismarckplatz. Anschließend durfte die Freizeit bei schönem Wetter individuell gestaltet werden, wobei vor allem die wunderschöne Altstadt Heidelbergs faszinierte.

Gegen Mittag machte sich die Gruppe auf den Weg zum Juristischen Seminar der Universität Heidelberg, die uns freundlicherweise einen Seminarraum zur Verfügung stellte. Dort hielten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lehrstuhls Vorträge zum Aufbau, zur Organisation und zu den jeweiligen Verfahren des Bundesverfassungsgerichts. Daran schloss sich eine verfassungsrechtliche Würdigung des umstrittenen § 217 StGB an, der den Verhandlungsgegenstand für die mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts bildete. So wurde die Exkursionsgruppe für die mündliche Verhandlung am kommenden Tag optimal vorbereitet.

Nach der Vorbesprechung folgte eine Wanderung zum alten Schloss, welches zu den bekanntesten Schlossruinen der Welt zählt. Aufgrund des schönen Wetters hatte man eine weite und wunderschöne Sicht auf die Stadt Heidelberg sowie auf die historische Brücke.

Anschließend trafen sich alle zum gemeinsamen Abendessen, wobei es viele interessante Gesprächsthemen gab, die vor allem zu lebhaften Diskussionen führten. Den Abend ließen wir abschließend in einem Studententreffpunkt gemeinsam ausklingen.

Am Dienstagmorgen machten wir uns auf den Weg nach Karlsruhe. Dort angekommen, ging es auch schon direkt zum Bundesverfassungsgericht. Die Verhandlung zu den Verfassungsbeschwerden gegen die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ begann um 10.00 Uhr, wobei der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Herr Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, zunächst den Sachverhalt erfasste. Danach folgten einzelne Stellungnahmen, wobei besonders die des Beschwerdeführers Herrn Dr. Horst Lanz hervorstach. Er ist einer von wenigen schwerkranken Klägern, der die Verfahrensdauer von bisher mehr als drei Jahren überlebt hat. Er selbst sagte, er befinde sich in einer gesundheitlichen Situation, aus der es keinen Ausweg gäbe. Doch habe er die Kraft dies zu überstehen aus dem Wissen geschöpft, mit Unterstützung des Vereins „Sterbehilfe Deutschland“ zur Not selbst die Reißleine ziehen zu können. Diese Möglichkeit sei ihm mit der Einführung des § 217 StGB genommen worden, was sein Allgemeines Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verletzen würde. Auch gab es mehrere Stellungnahmen von klagenden Ärzten gegen den § 217 StGB und von zwei Abgeordneten des Bundestages, die den § 217 StGB im Jahre 2015 mitverabschiedet hatten. Den emotionsgeladenen Stellungnahmen folgte die, aus dem Fach Verfassungsrecht I bekannte Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde, die wir interessiert verfolgten. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird in einigen Monaten erwartet.

Insgesamt bot die Seminarexkursion eine abwechslungsreiche Möglichkeit, neben dem Studium Einblicke in die Praxis und in die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts zu gewinnen, Studierende aus anderen Semestern kennenzulernen und zwei bedeutsame Städte Deutschlands zu besuchen.

Wir danken der Juristischen Fakultät Hannover für die Unterstützung und dem Lehrstuhl von Univ.-Prof. Dr. Volker Epping für die Organisation und Leitung der Seminarexkursion.

Verfasserin: Rim Talal

Verfasst von LG