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BVerfG-Entscheidung zur Masernimpfpflicht: Dr. Anna-Lena Hollo im Verfassungsblog zur Verhältnismäßigkeitsprüfung von Grundrechtseingriffen

BVerfG-Entscheidung zur Masernimpfpflicht: Dr. Anna-Lena Hollo im Verfassungsblog zur Verhältnismäßigkeitsprüfung von Grundrechtseingriffen

© Mufid Majnun | unsplash.com

Unter dem Titel „Lehrstück der Verhältnismäßigkeitsprüfung: Zur „Impfpflicht“ für Kitakinder gegen die Masern“ hat Frau Dr. Anna-Lena Hollo (Akademische Rätin auf Zeit und Habilitandin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Sozialrecht) am 22. August 2022 einen Betrag im Verfassungsblog veröffentlicht.

Im Folgenden finden Sie davon einen kleinen Ausschnitt. Den gesamten Artikel können Sie hier auf verfassungsblog.de lesen.

Lehrstück der Verhältnismäßigkeitsprüfung: Zur „Impfpflicht“ für Kitakinder gegen die Masern

„Zielgerichtete mittelbare Grundrechtseingriffe“, die durch den „Standard medizinischer Vernünftigkeit“ als Richtlinie und Maßstab des Elterngrundrechts aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gerechtfertigt sind – so lässt sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. August zur Nachweispflicht einer Masernimmunisierung für Kinder, die in Kindertagesstätten betreut werden sollen, grob zusammenfassen. Die Entscheidung ist wissenschaftsbasiert, realistisch und abgewogen – das Lehrstück einer Grundrechtsprüfung – und keine Verhältnismäßigkeit auf Leerlauf.

Die Entscheidung und ihre Hintergründe

Das Bundesverfassungsgericht hat am 18. August 2022 entschieden, dass die gemeinhin (und so nicht ganz richtig) als Masern-„Impfpflicht“ bezeichnete Auf- und Nachweispflicht einer Masernimmunisierung nach § 20 Abs. 8 Satz 1 IfSG verfassungskonform ist – allerdings nur unter der Maßgabe einer verfassungskonformen Auslegung von § 20 Abs. 8 Satz 3 IfSG im Wege einer teleologischen Reduktion...

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