Seit geraumer Zeit ist auf Hochschul- und auf Landesebene diskutiert worden, ob im Rahmen des Jurastudiums in Niedersachsen ein integrierter Bachelorabschluss eingeführt werden kann. Ein solcher gäbe Studierenden die Sicherheit, nach dem langjährigen Studium einen Studienabschluss zu erreichen, auch wenn es u.U. nicht gelingt, die Hürde des juristischen Staatsexamens zu nehmen.
Nun hat das Präsidium der Leibniz Universität Hannover (LUH) die von der Juristischen Fakultät beschlossenen Ordnungen für den LL.B. Rechtswissenschaften (Zulassungsordnung und Prüfungsordnung) genehmigt und diese sind nun auch mit ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt 06|2025 der LUH in Kraft getreten. Danach werden die bereits für den Studiengang „Rechtswissenschaften (Erste Prüfung)“ an der LUH eingeschriebenen Studierenden automatisch auch in den Studiengang „Rechtswissenschaften (LL.B.)“ eingeschrieben. Das heißt: Es bedarf also keiner besonderen Anmeldung!
Der Grad „Bachelor of Laws (LL.B.)“ wird verliehen, wenn die Voraussetzungen für die Zulassung zur Pflichtfachprüfung nach dem NJAG erfüllt sind („Scheinfreiheit“) und das Schwerpunktstudium erfolgreich absolviert wurde. Hierbei werden für Studierende im höheren Fachsemester Leistungen aus vorangegangenen Semestern automatisch anerkannt.
Wichtig: Die Erlangung des Bachelorabschlusses ist gem. § 7 Abs. 1b BAföG unschädlich im Hinblick auf eine BAföG-Weiterförderung im Staatsexamensstudiengang.
Ebenfalls wichtig: Für Studierende, die nicht mehr eingeschrieben sind und keinen Prüfungsanspruch mehr haben (d.h. die Erste Prüfung endgültig nicht bestanden haben), ist eine Übergangsregelung geschaffen worden. Diese ehemaligen Studierenden können den „Bachelor of Laws (LL.B.)“ beantragen, wenn sie zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Pflichtfachprüfung an der Juristischen Fakultät der LUH eingeschrieben waren und in der Zeit zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem Inkrafttreten der oben genannten Ordnungen den staatlichen Examensteil endgültig nicht bestanden haben.
Sie können ab dem 1. Juli 2025 über ein Online-Formular, welches auf der Website der Fakultät abrufbar sein wird, den Antrag auf Verleihung des Bachelorgrades stellen.
— Ihr Fakultätsprüfungsamt