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Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG): Fachkollegienwahl 2023 noch bis zum 20.11.

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG): Fachkollegienwahl 2023 noch bis zum 20.11.

© Sora Shimazaki | pexels.com

Wissenschaftler:innen in Deutschland können noch bis zum 20. November 2023 online ihre Vertreter:innen für die Fachkollegien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) wählen. Diese spielen eine zentrale Rolle im System der wissenschaftlichen Selbstverwaltung und bei der Beurteilung von Förderanträgen.

Die Fachkollegien der DFG werden alle vier Jahre gewählt. Ihre ehrenamtlich tätigen Mitglieder beurteilen die Anträge auf finanzielle Förderung von Forschungsvorhaben, nachdem diese begutachtet worden sind, und kontrollieren dabei auch die Einhaltung einheitlicher Maßstäbe. Den wahlberechtigten Angehörigen der Leibniz Universität Hannover (LUH) werden die Wahlunterlagen für die Online-Wahl im Oktober übersandt.

Aufgaben der Fachkollegien

Fachkollegien bilden die deutsche Forschungslandschaft ab und kontrollieren den Begutachtungsprozess.

Die Fachkollegien:

  • bewerten Anträge auf finanzielle Förderung von Forschungsvorhaben,
  • kontrollieren dabei auch die Wahrung einheitlicher Maßstäbe bei der Begutachtung und
  • beraten die DFG zu Fragen der Weiterentwicklung und Ausgestaltung der Förderprogramme

Darüber hinaus setzen sie sich besonders für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Belange der Chancengleichheit ein.

Wer kann gewählt werden?

Insgesamt werden 649 Plätze in 214 Fächern und 49 Fachkollegien besetzt. Von der LUH konnten erfolgreich 23 Wissenschaftler:innen auf der Kandidierendenliste der DFG platziert werden. Für die Juristische Fakultät die Interessen der Wissenschaftler:innen rechtswissenschaftliche Forschung steht Prof. Dr. Volker Wiese, LL.M. (McGill) zur Wahl.

Die Kandidierendenlisten finden Sie hier.

Wer darf wählen?

Für die aktive Wahlberechtigung persönlich qualifiziert sind

  • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die vor dem ersten Tag der Wahlfrist erfolgreich die mündliche Doktorprüfung abgelegt haben sowie
  • Professorinnen und Professoren (einschließlich Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren),

wenn sie am ersten Tag der Wahlfrist eine nicht auf diesen Tag beschränkte wissenschaftlich forschende Tätigkeit ausüben.

Jede wahlberechtigte Person hat insgemesamt maximal sechs Stimmen. Sie können einer oder einem Kandidierenden bis zu drei Stimmen geben. Sie können Ihre Stimmen auch auf Kandidierende aus unterschiedlichen Fachkollegien bzw. aus unterschiedlichen Fächern aufgeteilen.

Warum Sie wählen sollten

Sie entscheiden darüber,

  • wer Sie und Ihr Fach in Deutschlands wichtigster Förderorganisation vertreten soll
  • wer zukünftig Ihre Förderanträge bewerten soll
  • wer die DFG bei der Weiterentwicklung und Ausgestaltung der Förderprogramme beraten soll

Weitere Informationen

Detailliertere Informationen zur Wahl und zum Ablauf finden Sie hier und im Rundschreiben 43/2023.

Verfasst von VCL