Am 24. November 2025 fand erneut eine Veranstaltung der Forschungsstelle für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Kapitalmarktstrafrecht im Rahmen der Vorlesung „Kapitalmarktrecht“ (Schwerpunktbereich 2 und Schwerpunktbereich 3) statt. Hierzu hatte der Lehrstuhl für Zivilrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (Prof. Dr. Petra Buck-Heeb) eingeladen.
Für den Gastvortrag konnte Frau Dr. Anika Patz gewonnen werden. Die Referentin berät Banken, Finanzdienstleistungs- und Wertpapier(handels)institute, FinTechs sowie Börsen und multilaterale Handelsplätze insbesondere zu aufsichtsrechtlichen Fragen sowie Compliance- und Geldwäschethemen. Frau Patz ist spezialisiert auf Distributed-Ledger-Technologie-(DLT-)basierte Geschäftsmodelle und regulatorische Fragen rund um die Bereiche Ausgabe, Handel, Staking, Lending und Verwahrung von Kryptowerten, einschließlich Security Token Offerings (STOs), Stablecoins und Non-Fungible Token (NFT), sowie auf zentrale und dezentrale Exchanges für Kryptowerte und Decentralized-Finance-Protokolle.
Der Vortrag von Frau Patz gab einen Einblick in die juristische Arbeit in einem dynamischen, sich wandelnden Regulierungsumfeld. Sie verdeutlichte anhand konkreter Beispiele aus dem Berufsalltag die Entwicklung der Regulierung digitaler Assets und Kryptowerte und erläuterte, wie sie als Anwältin Unternehmen durch den jeweiligen komplexen Prozess führt.
Dargestellt wurde zunächst beispielhaft die – nach der Ausbildung – erste Mandatsarbeit in Bezug auf Security Token, welche europaweit angeboten werden sollten. Ausgehend vom europäischen und deutschen Wertpapierbegriff schilderte die Referentin die praktische anwaltliche Handhabung, etwa im Hinblick auf die Handelsplätze. Betont wurde auch die Kreativität, die bei der entsprechenden Beratung erforderlich ist. Abgehoben wurde zudem u.a. auch auf den Umgang mit der (europäischen) Kapitalmarktaufsicht, der ESMA.
Erklärt wurde darüber hinaus, welche Funktion dem seit März 2023 möglichen DLT Pilot Regime in diesem Zusammenhang zukommt. Basierend auf der EU-Pilot-Verordnung (VO (EU) 2022/858) definiert dieses, welche DLT-Finanzinstrumente handelbar sind. Die Verbindung mit der bereits erfolgten Schaffung elektronischer Wertpapiere bzw. des eWpG (Gesetz über elektronische Wertpapiere) von 2021 wurde deutlich gemacht. Insofern hatte gesetzgeberisch das Aufsichtsrecht auf Marktbedürfnisse reagiert. Sodann schilderte sie die Befassung mit dem DLT Pilot Regime im Rahmen ihrer Tätigkeit bei der Börse Stuttgart und später wieder in der anwaltlichen Praxis, etwa im Hinblick auf 21X als sog. DLT-TSS (Kombination der Tätigkeit als Handelssystem mit derjenigen eines Abwicklungssystems).
Ein weiteres Feld, mit dem sich die Vortragende anwaltliche beschäftigt, ist die Reaktion auf neue gesetzgeberische Vorhaben, bzgl. derer bei Anhörungen anwaltlicher Input geleistet wird und ggf. Mandanten beraten werden. In diesem Kontext wurden die Grenzen, die in das DLT Pilot Regime eingebaut wurden, thematisiert. Der Gesetzgeber wird auf die Kritik an diesen nunmehr voraussichtlich im Dezember 2025 reagieren. Jedenfalls sind entsprechende Anpassungen, so die Referentin, als Reaktion auf den Markt in den nächsten vier Jahren zu erwarten. Dabei soll insbesondere die Vierjahresbegrenzung aufgehoben werden und die Produktbegrenzung wegfallen.
Frau Patz stellt des Weiteren das Procedere beim Erlaubnisverfahren für Kryptobörsen nach der MiCAR dar. Als Ausgangsszenario diente das Szenario, dass ein Mandant Handel und Verwahrung von Kryptowerten betreiben möchte. Insofern wurde der Aufbau des entsprechenden (jungen) Unternehmens geschildert und deutlich gemacht, was hierfür alles an Bedingungen erfüllt sein muss. Betont wurde, dass derzeit sehr wenige Geschäftsleiter zu finden sind, die DLT-basierte Kenntnisse haben und damit von der Aufsichtsbehörde als geeignet angesehen werden. Zudem ist auch ein Blick auf die Shareholder, d.h. die wirtschaftlich Berechtigten (beneficial owner), notwendig. Behandelt wurde schließlich auch die unternehmerische Umsetzung der seit Januar 2025 geltenden sog. DORA (Digital Operational Resilience Act, VO (EU) 2022/2554) in Bezug auf die IT-Sicherheit der betreffenden Unternehmen. Auch hier spielt der Umgang mit der Aufsichtsbehörde eine große Rolle.
Angesprochen wird abschließend der Aspekt der Internationalität. Ausländische Kunden stammen z.T. aus einer anderen Rechts- und Aufsichtskultur, sodass die anwaltliche Aufgabe sich ebenso auf die Verdeutlichung des europäischen Rechts erstreckt. In diesem Zusammenhang kann auch die Analyse der Gleichwertigkeit der ausländischen Regelungen eine Rolle spielen und ist zu prüfen.
Die zahlreichen Fragen aus dem Publikum zeigten, wie sehr das Thema auf Interesse gestoßen ist. Deutlich wurde auch, dass die Thematik des Vortrags etwa durch die inzwischen nahezu vollständig erfolgte Tokenisierung an der Börse, d.h. die Umwandlung traditioneller Vermögenswerte wie Aktien in digitale Token, die auf einer Blockchain gespeichert sind, „die Zukunft“ ist.
Über die Schwerpunktbereiche 2 und 3
Der Schwerpunkt 2 (Arbeit, Unternehmen, Soziales) befasst sich mit der rechtlichen Ordnung zentraler Bereiche unseres Wirtschafts- und Arbeitslebens. Der Schwerpunkt gliedert sich dementsprechend in drei Fächer: Arbeitsrecht, Unternehmensrecht, Sozialrecht. Mehr erfahren Sie hier.
Der Schwerpunkt 3 (Handel, Wirtschaft und Unternehmen) bietet seinen Studierenden die Möglichkeit, sich mit Fragen des Handels-, Wirtschafts- und Unternehmensrechts auseinanderzusetzen und sich dabei auf eines der drei Rechtsgebiete zu spezialisieren. In den Pflichtfächern werden die Grundlagen der drei Rechtsbereiche vermittelt. Mehr erfahren Sie hier.
Über die Forschungsstelle für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Kapitalmarktstrafrecht
Die Forschungsstelle widmet sich einem Rechtsgebiet von hoher praktischer Relevanz, welches durch ein Zusammenwirken der durch die Mitglieder vertretenen Rechtsgebiete gekennzeichnet ist. Sie hat sich die Vorbereitung und Durchführung von Forschungsprojekten ggf. in Verbindung mit weiteren Einrichtungen zur Aufgabe gemacht.
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