Am 13. Januar 2026 fand erneut eine Veranstaltung im Rahmen der Ringvorlesung „Automatisierte Systeme“ in hybrider Form statt. Hierzu hatte der Lehrstuhl für Zivilrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (Prof. Dr. Buck-Heeb) zusammen mit dem Interdisziplinären Institut für Automatisierte Systeme e.V. (RifaS) eingeladen.
Dieses Mal konnte Herr Prof. Heinz-Uwe Dettling gewonnen werden. Herr Dettling ist Gründer der Prof. Dettling Rechtskanzlei in Stuttgart. Er berät und vertritt seit über 30 Jahren Unternehmen im Gesundheitsrecht (Pharmarecht, Krankenhausrecht, Arztrecht) einschließlich zugehörigem Digitalrecht. Bis 2024 leitete er das Life Science Law Team der Ernst & Young Law GmbH, Stuttgart. Seit 2019 ist er Honorarprofessor an der Universität Hohenheim mit Vorlesungen zum Gesundheitswirtschaftsrecht sowie KI-Recht und Digital-Recht.
Der Vortrag beschäftigte sich mit dem Dateneigentum und dem Wechselspiel mit der Datenökonomie und dem Datenrecht. Insofern gelten Daten inzwischen als wichtigstes „Asset“ des Informationszeitalters.
Der Referent begann seinen Vortrag mit der Ausgangsthese, dass die Diskussion um ein Eigentum an Daten noch nicht beendet sei. Er beschäftigte sich zunächst mit der Wirtschaftssystemkonzeption sowie die Immaterialgüterrechtskonzeptionen. Schutzlücken ergeben sich zum einen durch Schwächen des Immaterialgüterrechts und zum anderen des Vertragsrechts. Das Urheberrecht etwa schütze nicht den objektiven-deskriptiven Erkenntnisgehalt, sondern nur die Gestaltung der Darstellung.
Eingegangen wurde sodann auf die Vorfrage, was unter dem Begriff der Daten zu verstehen ist. Dabei herrscht Uneinigkeit. Beispielsweise unterscheiden sich die unterschiedlichen Definitionen schon darin, dass einige von der Form unabhängig sind, während andere eine digitale Darstellung oder Maschinenlesbarkeit voraussetzen. Der Referent bevorzugt das Verständnis als Fakten-Daten, also die Dokumentation von Tatsachen.
Herr Dettling befasste sich im Weiteren mit Studiendaten als wertvolle Forschungs- und Nachweisdaten. Er umriss den Aufwand und die Risiken für die Gewinnung von Studiendaten als Fakten-Daten und konkretisierte den Umstand, dass Studiendaten als wertvoller Datenschatz gelten. Präzisiert wurde dies im Hinblick auf das Eigentum an Daten im Arzneimittelrecht. Er äußerte sich auch zu Vorschlägen zur Etablierung eines geistigen Eigentums an wertvollen Einzeldatensätzen (Fakten-Daten) sowie zum Eigentum an Krankenunterlagen.
Insgesamt wurde ein Dateneigentumskonzept vorgestellt, das aus regulatorischen Ansätzen im Bereich der Arzneimittelstudiendaten, aus dem Recht der Lichtbildwerke, der Patientenakten und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse abgeleitet und von Arzneimittelverbandsseite im Zuge des Erlasses des Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) gefordert wurde.
Es schloss sich eine lebhafte Diskussion mit Nachfragen zu dem Vortrag an, die die vom Referenten zu Anfang gemachte These „die Diskussion um ein Eigentum an Daten ist noch nicht beendet“ unterstrich. Moderiert wurde die Veranstaltung von Prof. Dr. Jan Eichelberger, LL.M.oec. vom Institut für Rechtsinformatik (IRI).
Über die Ringvorlesung „Automatisierte Systeme“
Nähere Informationen über die Ringvorlesung „Automatisierte Systeme“ sowie weitere Rückblicke auf vergangene Veranstaltungen finden Sie hier.
Über das Interdisziplinäre Institut für Automatisierte Systeme e.V. (RifaS)
Das Institut wurde im Herbst 2017 gegründet und steht für eine interdisziplinäre, nationale und internationale Forschung in verschiedenen Bereichen automatisierter Systeme. Die Forschungsbereiche lassen sich in Verkehr und Mobilität, Produktion und Wirtschaft sowie Medizin unterteilen. Das Institut bringt sowohl Wissenschaftler als auch Praktiker zusammen und ist nicht nur in der Forschung aktiv, sondern auch in der Lehre.
Informationen zu aktuellen Veranstaltungen finden sich stets auf www.rifas.de.