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"Einmal Top, einmal Flop": Dr. Anna-Lena Hollo im Verfassungsblog über erste BVerwG-Entscheidungen zu Coronamaßnahmen

"Einmal Top, einmal Flop": Dr. Anna-Lena Hollo im Verfassungsblog über erste BVerwG-Entscheidungen zu Coronamaßnahmen

© Jakob Richter | Juristische Fakultät Hannover

Unter dem Titel „Einmal Top, einmal Flop: Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet mit Augenmaß“ hat Frau Dr. Anna-Lena Hollo (Akademische Rätin auf Zeit und Habilitandin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Sozialrecht) am 25. November 2022 einen Betrag im Verfassungsblog veröffentlicht.

Im Folgenden finden Sie davon einen kleinen Ausschnitt. Den gesamten Artikel können Sie hier auf verfassungsblog.de lesen.

Einmal Top, einmal Flop

Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet mit Augenmaß

Zu Beginn einer Pandemie ist vieles erlaubt – aber doch nicht alles. So lassen sich die ersten beiden Hauptsacheentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 22. November 2022 zu Coronamaßnahmen aus der Anfangsphase der Pandemie (hier und hier) grob zusammenfassen. Konkret ging es um Vorschriften der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung und der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Während das BVerwG nun erstere für rechtmäßig erklärt hat, hält es letztere wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz für rechtswidrig. Damit steht fest: Bayern hat im Überbietungswettkampf der Länder um die schärfsten Corona-Maßnahmen die Grenzen der Rechtsstaatlichkeit überschritten. Und das BVerwG hat einmal mehr gezeigt, dass die Gerichte auch im Falle einer Pandemie genau hinschauen und die Verhältnismäßigkeit in jedem Einzelfall genau überprüfen – unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Verordnungsgebung herrschenden Umstände.

Die Verfahrensgegenstände

Dem sächsischen Verfahren lag ein Normenkontrollantrag gegen verschiedene Rechtsvorschriften der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020 zugrunde, die mit Ablauf des 3. Mai 2020 außer Kraft getreten ist. 

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Verfasst von LT