Die Veranstaltungsreihe „Hannoveraner Forum Unternehmensrecht“ wird von den Unternehmerverbänden Niedersachsen e.V. (UVN) und dem Lehrstuhl für Zivilrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht der Juristischen Fakultät der Universität Hannover (Prof. Dr. Petra Buck-Heeb) bzw. der dortigen Forschungsstelle für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Kapitalmarktstrafrecht ausgerichtet. Sie bietet eine Möglichkeit zum Austausch von Wissenschaft und Praxis bzw. zwischen den Studierenden des Fachs „Unternehmensrecht“ (Schwerpunkt 2 und Schwerpunkt 3) an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover und Rechtsabteilungsleitungen über aktuelle Themen.
Die siebte Vortragsveranstaltung in diesem Format fand am 13. Mai 2025 in den Räumlichkeiten der TÜV NORD AG in Hannover statt. Nach der Begrüßung durch Thomas Jakob, den Leiter der Rechtsabteilung der TÜV NORD AG, der einen kurzen Einblick in das Unternehmen gab, folgten eine Begrüßung durch die Mitveranstalter Prof. Dr. Petra Buck-Heeb und Dr. Christoph Meinecke, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der UVN. Anschließend folgten zwei Vorträge zu dem diesjährigen Themenbereich „Einsatz von KI in Unternehmen“.
Der Vortrag von Prof. Dr. Jan Eichelberger behandelte das spezielle Thema „Haftung für KI“. Als besondere Herausforderungen bei einer KI wurde angesehen, dass die KI eine gewisse Selbständigkeit entwickeln kann, was zu Zurechnungsproblemen führen kann. Außerdem wurde das Problem der sog. Opazität (Black Box-Problematik) hervorgehoben, das in einem Prozess Nachweisprobleme mit sich bringen kann. Ausgangspunkt der Überlegungen war der Befund, dass bis heute kein spezifisches KI-Haftungs-Regime existiert. Auch die KI-VO enthält keine Haftungsvorschriften. Der Vorschlag der Kommission von 2022 zur Schaffung einer KI-Haftungsrichtlinie mit Zugangsrechten zu Beweismitteln sowie einer widerlegliche Kausalitätsvermutung wurde Anfang 2025 mangels Aussicht auf Erfolg zurückgezogen. Der Referent vertrat die Ansicht, die Richtlinie sei letztendlich nicht erforderlich, da inzwischen die neue Produkthaftungsrichtlinie von 2024 die erforderlichen Erleichterungen für die Bejahung einer Haftung enthält. Speziell thematisiert wurden die massiven Offenlegungspflichten von Beweismitteln nach Art. 9 ProdHaft-RL 2024 und die Beweiserleichterung nach Art. 10 Abs. 2 ProdHaft-RL 2024.
Eingegangen wurde zudem auf die Möglichkeit der Schaffung einer Gefährdungshaftung sowie auf eine Haftung nach § 831 BGB oder nach § 823 Abs. 1 BGB aufgrund einer Organisationspflichtverletzung. Speziell behandelt wurde auch die Frage der Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs aufgrund der Autonomie des KI-Systems. Abgerundet wurde der Vortrag durch Ausführungen zur Haftung des Herstellers bzw. Anbieters eines KI-Systems.
Der zweite Vortrag von Johannes Endres von der Firma Althammer & Kill beschäftigte sich mit dem Thema „Künstliche Intelligenz – Begriffsbestimmungen, Stand der Technik und aktuelle Risiken“. Betont wurde, dass Ausgangspunkt aller Überlegungen stets das konkrete System und die konkreten Nutzung sein muss. Spannender als die Frage, was KI überhaupt ist, sei die Frage, was denn keine KI ist. So beschreibt etwa die Definition des Art. 3 KI-VO inhaltlich den Begriff „Computer“ und enthält nichts KI-Spezifisches. Auch nach den ausstehenden Guidelines der Kommission sollen wohl selbst bloße regelbasierte Systeme von der KI-VO erfasst sein.
Als Kernsatz wurde angesehen, dass ein KI-Modell das macht, worauf es trainiert wurde. Zu unterscheiden seien zudem die Trainings-Phase und die Nutzungs-Phase, weil dem zwei verschiedene Verarbeitungen von Daten auch iSd DSGVO zugrunde liegen. Sodann beschäftigt sich der Referent mit KI-Risiken. Drei solcher Risiken wurden thematisiert: Erstens die fehlerhafte Nutzung und das Problem der LLM-Halluzination (Large Language Model-Halluzination), weshalb Ergebnisse nicht ungeprüft weiterverwendet werden sollten, zweitens die Cloud-Risiken (Stichwort: Schatten-IT) und drittens die Probleme der Datenbasis, da eine KI nur so gut sein kann wie ihre Daten. Jeweils wurden Beispiele aufgeführt, die die Präsentation sehr anschaulich und spannend machten.
Nach der daran anschließenden Diskussion folgte ein zusätzlicher Vortrag von Dr. Ramin Dahbashi von der TÜV NORD Group als Gedankenanstoß zum Thema „Vertrauenswürdige KI“. Dargestellt wurde, was KI für die TÜV NORD AG als langfristige Perspektive bedeutet (Stichwort: Strategic Foresight, Management von Unsicherheiten).
Abschließend stellte Dr. Patrick Otto, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen (BUJ), den BUJ vor.
Veranstaltungen für Studierende
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