Liebe Studierende,
die Anmeldung zum HannES Probeexamen im Wintersemester 2023/2024, das zwischen dem 26.02. und den 05.03.2023 stattfindet, ist vom 22.01. um 09.00 Uhr bis 05.02.2024 um 09.00 Uhr möglich. Die Klausuren können ausschließlich in Präsenz geschrieben werden. Eine Ausnahme gilt für Studierende, die am HannES Klausurenkurs online teilnehmen dürfen. Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise.
Die Termine für das Probeexamen finden Sie hier.
Anmeldung
Bei Stud.IP finden Sie die beiden Veranstaltungen "HannES Probeexamen - Bürgerliches Recht" und "HannES Probeexamen - Strafrecht und Öffentliches Recht". Um am Probeexamen teilzunehmen, tragen Sie sich bitte in die jeweiligen Veranstaltungen ein. Die Platzzuteilung erfolgt am 05.02.2024 um 9 Uhr im Losverfahren. Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen ein Platz zugelost wurde, verbindlich ist.
Weitere Informationen zum Ablauf erhalten Sie rechtzeitig per Mail.
Hinweis zum Abschichten
Sofern Sie die Klausuren aus dem bürgerlichen Recht mit denen aus dem Strafrecht oder öffentlichen Recht kombinieren möchten, tragen Sie sich bitte ebenfalls in beide Veranstaltungen ein. Soweit Sie alle Klausuren aus dem Block Zivilrecht und entweder aus dem Block Strafrecht oder öffentliches Recht geschrieben haben, ist eine Nichtteilnahme an den Klausuren des jeweils anderen Blocks unschädlich und führt nicht zu einer Sperre.
Online
Sofern Sie am HannES Klausurenkurs online teilnehmen dürfen, besteht die Möglichkeit, online am Probeexamen teilzunehmen. Bitte melden Sie sich dafür wie oben beschrieben für das Probeexamen an. Sobald Ihnen ein Platz zugelost wurde, schreiben Sie bitte eine Mail an jurservice@jura.uni-hannover.de, in der Sie mitteilen, dass Sie gerne online am Probeexamen teilnehmen möchten.
Korrekturbedingungen
Sie müssen zumindest bis zum 30.09.2023 an der Leibniz Universität als Student der Rechtswissenschaften immatrikuliert gewesen sein.
Die angefertigten Klausuren werden nur dann korrigiert, wenn mindestens 3 Klausuren angefertigt werden und innerhalb der jeweiligen Pflichtfächer (ZR/SR/ÖR) alle angebotenen Klausuren erstellt werden.
Möglichkeiten: Teilnahme an allen 6 Klausuren (ohne Abschichtung); Teilnahme an allen 3 Klausuren aus dem Pflichtfach ZR; Teilnahme an den 3 Klausuren aus den Pflichtfächern SR/ÖR; Teilnahme an allen 3 Klausuren aus dem Pflichtfach ZR und der Klausur aus dem Pflichtfach SR (4 Klausuren) oder der beiden Klausuren aus dem Pflichtfach ÖR (5 Klausuren). Eine Teilnahme an nur einzelnen Klausuren ist folglich nicht möglich (auch nicht bei Anfertigung von jeweils einer Klausur pro Pflichtfach!).
Die Probeklausuren werden nur dann korrigiert, wenn diese ausschließlich unter Verwendung der zugelassenen Hilfsmittel angefertigt werden. Die zugelassenen Hilfsmittel, Schreibzeug sowie Reinschrift- und Konzeptpapier sind von den Teilnehmer/innen selbst mitzubringen. Bei einem Täuschungsversuch erfolgt keine Korrektur der jeweiligen Klausur.
Sollte während des Probeexamens eine Prüfungsunfähig auftreten, muss von der betroffenen Person bitte unverzüglich ein ärztliches Attest eingereicht werden. Bitte senden Sie dies per Mail an jurservice@jura.uni-hannover.de. Ein unentschuldigtes Fehlen bei einzelnen Klausuren hat zur Folge, dass die Korrekturbedingungen nicht erfüllt sind.
Hinweis zu den Anmelderegeln in Stud.IP
Bitte lassen Sie sich nicht von den in Stud.IP eingetragenen Anmelderegeln verwirren, nach denen es so aussieht, dass eine Teilnahme am letzten Durchgang des Probeexamens generell zu einer Sperre führen würde. Sofern Sie am vergangenen Durchgang teilgenommen und die Korrekturbedingungen erfüllt haben, haben wir Sie bereits aus den Veranstaltungen des letzten Semesters ausgetragen. Die in Stud.IP eingerichtete Sperre greift für Sie dann nicht.
Rückgabe und Besprechung der Klausuren
Die Rückgabe der Klausuren erfolgt zu den Besprechungsterminen. Hinweise zur Rückgabe erhalten Sie rechtzeitig.
Die Besprechungstermine entnehmen Sie bitte dem Kursplan.
Vorkorrektur
Aufgrund der rechtzeitigen Rückgabe und Besprechung der Probeexamensklausuren entfällt die Möglichkeit einer Vorkorrektur.
Eine unentschuldigte Nichtteilnahme trotz Anmeldung führt zu einer Sperre für den kommenden Durchgang.