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Integrierter Bachelor: Studienkommission beschließt Anpassung der ECTS-Gewichtung

Integrierter Bachelor: Studienkommission beschließt Anpassung der ECTS-Gewichtung

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Die Studienkommission der Juristischen Fakultät hat vor kurzem einen Eilbeschluss zur Anpassung der ECTS-Gewichtung im integrierten Bachelorstudiengang im Rahmen des Studiengangs der Rechtswissenschaften an der Leibniz Universität Hannover gefasst.

Leider hat sich gezeigt, dass die ursprüngliche Konzeption des integrierten Bachelors den Studierenden teilweise deutlich mehr bestandene Leistungen abverlangt hätte, als der Staatsexamensstudiengang. Hier wurde nun noch einmal deutlich nachgebessert. Die Änderungen führen vereinfacht gesagt dazu, dass, sofern alle Leistungen an der LUH erbracht werden, eine bestandene Zwischenprüfung, ein bestandenes Hauptstudium (inklusive Praktika) und eine bestandene Schwerpunktbereichsprüfung dafür ausreichen, die erforderlichen 240 ECTS für den integrierten Bachelor zu erreichen.

Auch wenn eine Änderung der Prüfungsordnung noch nicht erfolgt ist, treten die Änderungen mit sofortiger Wirkung in Kraft. Bei der nächsten Änderung der Prüfungsordnung wird diese entsprechend angepasst.

Die Änderungen betreffen im Vergleich zur derzeit veröffentlichten Anlage 1 der Bachelorprüfungsordnung folgende Punkte:

  1. Hausarbeiten im Grundstudium (Grundkurs Strafrecht I, Grundkurs Strafrecht II, Grundkurs BGB III und Sachenrecht I) werden, analog zu den Übungen für Fortgeschrittene, eigene Wahlpflichtmodule, deren Prüfungsleistung die Erstellung einer Hausarbeit ist. Diese werden jeweils mit 10 ECTS gewichtet. Auch im integrierten Bachelor sind zwei Hausarbeiten aus dem Grundstudium zu bestehen (analog zur Zwischenprüfung)
  2. Die Pflichtmodule „Übung im Bürgerlichen Recht – Hausarbeit“ und „Übung im öffentlichen Recht – Hausarbeit“ sowie „Arbeitsgemeinschaft zur Übung im Bürgerlichen Recht“ und „Arbeitsgemeinschaft zur Übung im öffentlichen Recht“, in deren Rahmen jeweils die zweite Klausur in der großen Übung geschrieben wird, werden mit 10 ECTS gewichtet. Gleiches gilt für die Pflichtmodule „Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene“ und „Arbeitsgemeinschaft zur Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene“.
  3. Die Wahlpflichtmodule „Gerichtspraktikum“, „Anwaltspraktikum“ und „Verwaltungspraktikum“ werden mit 6 ECTS gewichtet.
  4. Das Modul „Grundkurs BGB III“ wird mit 10, das Modul „Grundkurs BGB IV“ mit 8 ECTS gewichtet.
  5. Die mündliche Prüfung im Rahmen des Schwerpunktstudiums ist zwingend zu absolvieren. Die Prüfung erfolgt im gewählten Schwerpunktbereich nach den Vorgaben der Schwerpunktordnung.

Weitere Informationen

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum sog. integrierten Bachelor finden Sie hier.

Alle Ordnungen und Rechtsgrundlagen finden Sie hier.

Das Studienangebot der Juristischen Fakultät Hannover

Neben dem Studium der Rechtswissenschaften bietet die Juristische Fakultät einen Bachelor- und zwei Masterstudiengänge an. Weitere Informationen über die einzelnen Studiengänge erhalten Sie über folgende Links:

Verfasst von RW