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Justizministerium: Sommersemester 2020 wird nicht für den Freischuss angerechnet

Justizministerium: Sommersemester 2020 wird nicht für den Freischuss angerechnet

© Finn Winkler | Juristische Fakultät Hannover

Das Sommersemester 2020 wird aufgrund der Beeinträchtigungen durch die COVID-19-Pandemie nicht auf den sog. Freischuss angerechnet. Diese Entscheidung gab das Niedersächsische Justizministerium in einer Pressemitteilung vom 14. Mai 2020 bekannt. Eine entsprechende Änderung der Ausbildungs-Verordnung sei am selben Tag von Justizministerin Barbara Havliza unterschrieben worden.

Damit kommt das Ministerium der Bitte der Juristischen Fakultäten aus Hannover, Göttingen und Osnabrück nach, die im Interesse Ihrer Studierenden für eine entsprechende Verlängerung der Freischussfrist plädiert hatten.

Das Ausbildungsgesetz für angehende Juristinnen und Juristen sieht grundsätzlich vor, dass die sog. Pflichtfachprüfung in der ersten Prüfung (früher auch bekannt als „Erstes Staatsexamen“) nur zwei Mal absolviert werden kann. Melden sich Studierende jedoch innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel bis zum Abschluss des 8. Fachsemesters), so haben sie einen weiteren Versuch – den „Freischuss“. Diese Möglichkeit nimmt vielen Studierenden den Druck beim Schreiben der höchst anspruchsvollen juristischen Pflichtfachprüfung. Zugleich sollen jene Studierende privilegiert werden, die ihr Studium zügig vorantreiben und frühzeitig abschließen.

Die Fachschaft und die Fakultät empfehlen dennoch, das Sommersemester ernst zu nehmen. "Die Anpassung bedeutet natürlich nicht, dass man sich jetzt erlauben sollte, ein Semester Pause zu machen.", mahnt Niklas L., Sprecher der Fachschaft Jura Hannover. "Wir raten all unseren Kommilitoninnen und Kommilitonen, das Lehrangebot, das die Fakultät mit großem Engagement bereitstellt, wahrzunehmen, um so die Auslastung einzelner Veranstaltungen in Zukunft nicht übermäßig zu strapazieren. Rücksichtnahme und Kollegialität sind in diesen Zeiten wichtiger als je zuvor. Wir wünschen allen viel Erfolg im weiteren Verlauf ihres Studiums.“

Die neue Regelung gilt für alle (künftigen) Prüflinge. Es wird also nicht danach unterschieden, in welchem Fachsemester sich die Studierenden während des Sommersemesters 2020 befanden, an welcher Universität das Sommersemester 2020 absolviert wurde und in welchem Maß eine Beeinträchtigung tatsächlich vorgelegen hat.

Die vollständige Pressemitteilung des Niedersächsischen Justizministeriums finden Sie hier.

Ausgefallene Examensprüfungen und abgebrochene Praktika

Informationen, wie es für Sie weitergeht, wenn Ihr Prüfungstermin im Rahmen der ersten Pflichtfachprüfung ausgefallen ist oder sie "wegen Corona" ihr Praktikum abbrechen mussten, finden Sie hier.