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Neu an der Fakultät: PD Dr. Tobias Voigt stellt sich vor

Neu an der Fakultät: PD Dr. Tobias Voigt stellt sich vor

© Pascal Buenning | Universität zu Köln

Die Juristische Fakultät der Leibniz Universität Hannover freut sich, dass Herr PD Dr. Tobias Voigt zum Sommersemester 2023 die Lehrstuhlvertretung am Lehrstuhl für Rechtsinformatik und IT-Recht übernommen hat.

Um den Studierenden sowie den Mitarbeitenden unserer Fakultät die Möglichkeit zu geben, ihn etwas kennenzulernen, haben wir ihn interviewt:

Offene Einstiegsfrage: Möchten Sie etwas Persönliches über sich preisgeben?

Gebürtig aus Thüringen kommend, habe ich im Süden studiert und später im Westen meinen weiteren akademischen Weg beschritten. Mit Hannover betrete ich das Tor zum Norden und bin sehr gespannt, was für neue Eindrücke mich hier erwarten. In meiner Schulzeit habe ich viele Radtouren durch Niedersachsen unternommen und weiß von der Gastlichkeit des Landes. Ich freue mich auf die Zeit bei Ihnen!

Wo haben Sie studiert und was hat Sie dazu bewegt, ein Jurastudium anzufangen?

Begonnen habe ich mein Studium in Heidelberg mit sehr klassischem Aufbau, stark wissenschaftlicher Prägung und viel Gestaltungsfreiheit. Für den Schwerpunkt und zur Examensvorbereitung bin ich nach Köln gewechselt, wo konkrete Prüfungsorientierung, Praxis- und Fallbezüge besonders betont wurden. Zur Rechtswissenschaft motiviert hat mich das Interesse an den "Spielregeln" des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Kennt man diese nach dem Studium, bleiben die Fragen spannend, ob, wie und warum sie funktionieren oder eben auch nicht.

Sie beschäftigen sich unter anderem viel mit Produkthaftungsrecht sowie mit Beweisfragen im Zivilprozessrecht. Was sind hier gerade die „heißen Themen“ und inwieweit hat das europäische Recht in dem Kontext Einfluss auf den deutschen Zivilprozess?

Wissenschaftlich "heiß" verhandelt wird gerade auf allen Ebenen vor allem die Frage, ob wir neue Haftungsregeln im Zuge der Digitalisierung brauchen, etwa eine Gefährdungshaftung für die Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI), oder ob bestehende Regeln für angemessene Lösungen ausreichen. Die Europäische Kommission hat dazu jüngst zwei Richtlinienentwürfe vorgelegt. Neben dieser materiellen Diskussion stellt in prozessualer Hinsicht der sog. "Dieselskandal" die Gerichte mit der schieren Menge an Individualverfahren vor praktische Herausforderungen. Dies und andere  Entwicklungen haben zur Verabschiedung der Verbandsklagerichtlinie (EU) 2020/1828 geführt, die auch in Deutschland umzusetzen ist. Der bestehende Individualrechtsschutz soll durch Instrumente kollektiven Rechtsschutzes ergänzt werden – doch wer bringt dann Beweise bei, welche Probleme ergeben sich für die prozessuale Relationstechnik und die gesetzliche Beweislastverteilung? Unter derzeit starkem europäischen Einfluss ist vieles in Bewegung – nicht allein aus Perspektive der Hersteller von Waren und Gütern.

Sie waren von 2015-2018 Mitveranstalter der Turmgespräche an der Universität zu Köln. Was waren Inhalt und Ziele dieser Gespräche und was hat Sie dazu bewegt, sich dafür zu engagieren?

Die "Turmgespräche" sind ein Gesprächskreis aus dem "akademischen Mittelbau" also für alle, die in Köln im Zivilrecht promovieren oder habilitieren. An etwa drei Terminen im Semester stellt jemand ein Projekt in einem Vortrag vor und anschließend zur Diskussion. Oft dienen die Vorträge der Vorbereitung auf die Disputation oder das Habilitationsverfahren. Es geht um spannende aktuelle wissenschaftliche Fragen und den gelebten Austausch im Kreis fachlich Interessierter. Es war mir eine Freude und Ehre, ein solches fakultätsweites Forum gemeinsam mit Kollegen zu organisieren und zu pflegen.

Im Sommersemester halten Sie u.a. die Vorlesung zum Sachenrecht bzw. Zwangsvollstreckungsrecht im HannES-Kurs. Warum sollten die Studierenden unserer Fakultät, die sich gerade in der Examensvorbereitung befinden, Ihre Vorlesung besuchen?

Gern möchte ich zum Lernen ermutigen und motivieren! Jede Materie hat ihre Besonderheiten. Im Sachenrecht und Zwangsvollstreckungsrecht etwa tritt der sonst im Zivilrecht stark ausgeprägte Gedanke der Privatautonomie zugunsten des Verkehrsschutzes etwas in den Hintergrund. Es gelten stärker formalisierte Regeln, Abläufe und Verfahren. Zugang und Verständnis für dieses eher technische Recht möchte ich für die Studierenden erleichtern, seine Anwendung mit konkretem Prüfungs- und Praxisbezug an exemplarischen Fällen einüben und weiterführende Hinweise auf aktuelle Entwicklungen sowie Anregungen zur systematischen selbständigen Erarbeitung des Stoffes geben.

Kurz gefragt, kurz geantwortet:

Powerpoint oder Whiteboard?

Powerpoint.

Auto, Fahrrad oder Öffis?

Je nach Strecke und Umgebung.

Roman oder Netflix-Serie?

Netflix-Serie.

Kochen oder kochen lassen?

Kochen.

Bier oder Wein?

Bier.

Habersack (ehemals Schönfelder) oder Beck-Ausgaben?

Grundsätzlich dtv-Texte, doch für das Examen besser früh an Habersack gewöhnen.

 

Wir bedanken uns ganz herzlich bei Herrn Voigt für das Interview!

Verfasst von PSR