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Neu an der Fakultät: Prof. Dr. Philipp Ceesay stellt sich vor

Neu an der Fakultät: Prof. Dr. Philipp Ceesay stellt sich vor

© Juristische Fakultät Hannover

Die Juristische Fakultät der Leibniz Universität Hannover freut sich, dass Prof. Dr. Philipp Ceesay im Wintersemester 2025/26 den neuen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht übernommen hat.

Für alle, die noch keine Gelegenheit hattet, ihn kennenzulernen oder in der Vorlesung zu erleben, haben wir Herrn Ceesay interviewt:

Lieber Herr Professor Ceesay, wie genau spricht man Ihren Nachnamen aus?

Wie „sehen“ + „sagen“ auf Englisch, also „see-say. Der Name stammt aus Gambia und ist ursprünglich der Name meiner Frau. Deswegen habe ich meine Publikationen bis August 2023 auch noch unter „Scholz“ verfasst.

Möchten Sie etwas Persönliches über sich preisgeben? 

Ich bin Jahrgang 1989, bin überglücklich verheiratet, habe seit Mai 2025 einen wundervollen Sohn und schon länger einen zuckersüßen Hund. Ich mache ziemlich viel Sport, koche und esse gerne. Außerdem weiß ich guten Kaffee wirklich sehr zu schätzen.

Wo haben Sie studiert und was hat Sie dazu bewegt, ein Jura-Studium anzufangen?

Ich habe in Jena studiert. Jena war damals im CHE Ranking oben dabei, weit genug weg von zu Hause und von den Lebenshaltungskosten fair. Ich mochte auch, dass es eine Studierendenstadt ist.

Warum Jura? Vor allem hat mich Recht als Mittel zur Lösung sozialer Konflikte interessiert. Und ich fand die Art und Weise spannend, wie Jurist:innen die Welt betrachten, also dieses Denken zwischen Abstraktion und Einzelfall.

Ihre Hauptforschungsschwerpunkte liegen im Gesellschaftsrecht und Erbrecht. Das ist eine ungewöhnliche Kombination. Was fasziniert Sie an diesen beiden Rechtsgebieten?

Zum einen sind beide Gebiete gesellschaftlich super relevant: Die deutsche Wirtschaft ist in Kapitalgesellschaften organisiert; gleichzeitig werden die Babyboomer in den nächsten Jahrzehnten gewaltige Vermögen vererben. Zum anderen haben beide Rechtsgebiete ganz besondere Prämissen, auf denen sie gründen: Auf der einen Seite ist die juristische Person letztlich fiktiv. In Frankreich stellt man im Hörsaal gern die Frage: „Haben Sie schon einmal mit einer juristischen Person zu Mittag gegessen?“ Auf der anderen Seite geht es im Erbrecht ganz wesentlich um den Erblasserwillen. Die Person, die diesen am besten aufklären könnte, ist aber immer schon tot, wenn die Frage relevant wird. Im US-Diskurs spricht man daher vom „worst evidence problem, mit dem das Erbrecht immer wieder aufs Neue konfrontiert ist.

Ich sehe aber ein, dass die Kombination ein bisschen wild ist. Dazu ist es gekommen, weil für mich klar war, dass ich die Habil im BGB schreiben will. Und wenn einem dann Reinhard Zimmermann vom MPI in Hamburg erklärt, warum das „besonders reizvolle Erbrecht“ eine gute Wahl wäre, dann fällt die Entscheidung leicht.

Gibt es ein Urteil oder eine Entwicklung in einem dieser Bereiche, die Studierende unbedingt kennen sollten?

Puh, da gibt es sicherlich ein paar. Aber wenn ich mich auf eine Entscheidung festlegen muss, sage ich ARAG/Garmenbeck, also BGHZ 135, 244. Da steckt viel Grundlegendes zur Rolle von Vorstand und Aufsichtsrat drin und auch zu den Grenzen der Kontrollierbarkeit von unternehmerischen Entscheidungen durch die Gerichte.

Im Rahmen Ihres Studiums haben Sie einen Erasmus-Aufenthalt am Trinity College in Dublin, Irland absolviert. Wie kam es zur Auswahl dieser Universität und würden Sie einen Auslandsaufenthalt während der Studienzeit rückblickend weiterempfehlen?

Mir wurde Jena nach drei Jahren doch ein bisschen klein. Außerdem war mein Englisch nicht wirklich gut und ich hatte damals schon so ein diffuses Interesse daran, wie andere Rechtsordnungen mit (häufig denselben) Regelungsproblen umgehen. Ans Trinity College bin ich gegangen, weil die Uni auf mich wie ein kleines Oxford wirkte und ich Dublin als Stadt super spannend fand. Sally Rooney bringt den Vibe in ihren Büchern ziemlich gut rüber.

Einen Auslandsaufenthalt im Studium kann ich nur empfehlen. Sie haben die Möglichkeit, in eine fremde Kultur einzutauchen, sind frei darin, welche Kurse Sie besuchen, und können außerdem während des deutschen Jura-Studiums einmal durchatmen. Außerdem kommen Sie als bessere Juristin zurück, weil Sie verstanden haben, dass deutsche Dogmatik nicht der Weisheit letzter Schluss ist, aber trotzdem ihren Wert hat.

Nach Ihrem zweiten Staatsexamen waren Sie für ein LL.M.-Studium an der Harvard Law School und während Ihrer Habilitation für einen Forschungsaufenthalt am Institute of European and Comparative Law in Oxford. Wie unterscheiden sich die juristische Ausbildung und der Forschungsbetrieb in Harvard und Oxford von dem, was Sie aus Deutschland kennen? Gibt es etwas aus Ihrer Zeit in den USA und England, das Sie akademisch geprägt hat?

Die juristische Ausbildung ist in allen drei Jurisdiktionen ganz unterschiedlich. In Deutschland geht sie fünf Jahre plus Referendariat, in den USA können Sie nur Jura studieren, wenn Sie zuvor ein anderes Studium abgeschlossen haben, und in England brauchen Sie theoretisch gar nicht Jura studieren, um als erfolgreiche Anwältin tätig zu sein. Diese Wege prägen natürlich das Selbstbild der Studierenden und den Zugang zum Recht an den Universitäten.

Was ich aus den USA mitgenommen habe, ist sicherlich die „policy perspective, also der kritische Blick auf das geltende Recht. Gleichzeitig stellt man sich, wenn man die rechtsvergleichende Methode einmal verinnerlicht hat, immer die Frage, welche Funktion eine Norm eigentlich in unserer Rechtsordnung erfüllt.

Während der Arbeit an Ihrer Habilitationsschrift unterrichteten Sie an der Bucerius Law School in Hamburg auch im Examensvorbereitungsprogramm. Haben Sie noch einen Ratschlag, den Sie unseren Studierenden, die sich in der Examensvorbereitung befinden, mit auf den Weg geben können?

Strukturwissen und die Arbeit mit dem Gesetz sind mehr wert als Detailwissen. Wenn Sie z.B. verstanden haben, wofür die Vormerkung da ist und wie die grundsätzlich funktioniert, können Sie mit dem Gesetz jeden Fall zur Vormerkung vertretbar lösen. Es ist natürlich super, wenn Sie „Die 36 Probleme zur Vormerkung“ gelesen haben und sich auch noch das Meinungsspektrum zu jedem einzelnen dieser Probleme gemerkt haben. Die meisten von uns (mich eingeschlossen) sind dazu aber nicht in der Lage. Und dann wird es schwierig, wenn die Erinnerung versagt. Außerdem stellen wir Prüfenden ohnehin gern ganz bewusst das 37. Problem, um zu sehen, wie sie unbekannte Probleme lösen. Also besser verabschieden Sie sich frühzeitig von dem Gedanken, alles wissen zu können, und investieren in Ihr Verständnis der größeren Strukturen und Zusammenhänge.

Kurz gefragt, kurz geantwortet:

Auto, Fahrrad oder Öffis?

Fahrrad! Für längere Strecken die Bahn.

Roman oder Netflix-Serie?

Roman — als Hörbuch.

Kochen oder kochen lassen?

Kochen!

Bier oder Wein?

Alkoholfreies Bier! Manchmal Wein.

Habersack oder Beck-Ausgaben?

Gesetze.io auf dem Telefon, aber erst seit ich vorne stehe und nichts mehr markieren muss.

Wir bedanken uns ganz herzlich bei Herrn Ceesay für das Interview!

Verfasst von LT