Am 1. November 2018 wurde Prof. Dr. Heinrich Kiel, Honorarprofessor unserer Fakultät, zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt. Die hat das Bundesarbeitsgericht kürzlich in einer Presseerklärung bekannt gegeben. Er leitet nun den Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts, der vor allem für das Urlaubs-, Teilzeit- und Zeugnisrecht, den Arbeitnehmerstatus sowie Konkurrentenklagen zuständig ist.
Prof. Dr. Kiel studierte von 1980-1986 Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel, wo er auch 1990 promoviert wurde. Ein Jahr später absolvierte er das zweite Staatsexamen und trat in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Niedersachsen ein. Nach Tätigkeiten an den Arbeitsgerichten Hannover und Celle wurde er 1994 für zwei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet. 1997 wurde er Direktor des Arbeitsgerichts Celle. Im Jahr 2000 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht und 2006 zum Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts ernannt. Dann erfolgte im Jahr 2007 ein kurzer Wechsel als Ministerialdirigent zum Landesrechnungshof Niedersachsen, bevor Heinrich Kiel 2009 zum Richter am Bundesarbeitsgericht gewählt wurde. Dort war er dem Siebten Senat zugewiesen, dessen Rechtsprechung zum Befristungsrecht er entscheidend mitgepägt hat und dem er seit 2014 stellvertretend vorsaß.
Seit April 2011 ist er Honorarprofessor der Leibniz Universität Hannover und lehrt im Schwerpunkt „Arbeit, Unternehmen, Soziales“. Seinem Engagement ist es zu verdanken, dass die Studierenden im Rahmen der Schwerpunkt-Vorlesung „Arbeitsgerichtliches Verfahren“ jedes Jahr die Möglichkeit haben, an Exkursionen zu den hiesigen Arbeitsgerichten und zum Bundesarbeitsgericht teilzunehmen.
Prof. Dr. Heinrich Kiel ist Autor zahlreicher juristischer Beiträge in Fachzeitschriften und u.a. Mitautor des Erfurter Kommentars. Außerdem ist er Mitherausgeber der Zeitschriften Recht der Arbeit sowie Arbeitsrecht Aktuell.
Die Fakultät gratuliert Herrn Prof. Dr. Kiel und wünscht alles Gute für die neue Aufgabe.