Folgende Proseminare werden im Sommersemester für die Zulassung zur Studienarbeit im Schwerpunkt gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 NJAG iVm. § 9 Abs. 1 Satz 2 SPBPO angeboten.
Das Proseminar darf von dem gewählten Schwerpunkt abweichen (§ 4a Abs. 3 Satz 2 NJAG).
Die Liste der Proseminare sowie die dazugehörigen Termine werden sukzessive ergänzt. Nähere Informationen zu den einzelnen Proseminaren werden in den jeweiligen Vorbesprechungen bekanntgegeben.
Bitte beachten Sie auch alle weiteren Ankündigungen auf den jeweiligen Lehrstuhlseiten und im StudIP.