Kurzarbeit in allen Facetten – Ortstagung des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes in Hannover
Nach einer vierjährigen pandemiebedingten Unterbrechung veranstaltete der Deutsche Arbeitsgerichtsverband am 1. Juni 2023 wieder seine Ortstagung Hannover an der Juristischen Fakultät. Die Veranstaltung stand unter dem Titel „Kurzarbeit und Arbeitszeiterfassung – Herausforderungen für die betriebliche Praxis“ und fand im Großen Hörsaal auf dem Conti-Campus statt.
Auch in diesem Jahr konnten der Arbeitsgerichtsverband und die Juristische Fakultät namhafte Referentinnen und Referenten für die Ortstagung gewinnen:
Zur Eröffnung blickte der Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen und zugleich Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs, Herr Wilhelm Mestwerdt, vor den
ca. 120 Teilnehmern auf die nunmehr 75-jährige Geschichte der Arbeitsgerichtsbarkeit in Niedersachsen zurück.
Anschließend übernahm die niedersächsische Justizministerin, Frau Dr. Kathrin Wahlmann, und richtete ihrerseits ein Grußwort an das Auditorium. Sie hob die Bedeutung der Arbeitsgerichtsbarkeit und die Rolle der am arbeitsgerichtlichen Verfahren beteiligten Sozialpartner für die sozial ausgewogene Rechtsanwendung im Arbeitsrecht hervor.
Durch den wissenschaftlichen Teil der Tagung führte die Moderation von Prof. Dr. Roland Schwarze, Lehrstuhlinhaber für Zivilrecht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht an der hiesigen Fakultät. Den ersten Vortrag hielt der Heidelberger Hochschullehrer Prof. Dr. Markus Stoffels zum Thema „Kurzarbeit auf arbeitsvertraglicher Grundlage?“, dessen Inhalt im Anschluss – insbesondere von Gewerkschaftsseite – lebhaft diskutiert wurde. Danach lenkte Herr Dr. Benjamin Schmidt, Richter am Bundessozialgericht, den Blick auf das Sozialrecht und referierte zu „Kurzarbeit und Sozialversicherung“.
Nach einer kurzen Pause übernahm Prof. Dr. Felipe Temming, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Wirtschaftsrecht, die Moderation und begrüßte Frau Dr. Ursula Rink, Richterin am Bundesarbeitsgericht. Frau Dr. Rinck erörterte in ihrem Vortrag „Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts“ die systematische Herangehensweise des 1. Senats des BAG bei der Beschlussfassung zur Entscheidung über das Initiativrecht des Betriebsrates zur Einführung einer elektronischen Arbeitszeiterfassung (BAG, Beschl. v. 13.9.2022 – 1 ABR 22/21).
Im vierten Vortrag gab Professor Temming einen durchaus kritischen Überblick über den Gesetzesentwurf vom 18.04.2023 zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
An der abschließenden Podiumsdiskussion nahmen auf Arbeitnehmerseite Frau Claudia Bremer, Vertrauenskörperleiterin der IG Metall bei Siemens Mobility und ehrenamtliche Richterin am Arbeitsgericht Braunschweig und als Arbeitgebervertreter Herr Alexander Walter, Personalleiter bei Jäger Group und ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Hannover, teil. Sie diskutierten unter der Moderation von Professor Temming über die betriebliche Praxis der Arbeitszeiterfassung.
Die Tagung klang im Foyer des Hörsaalgebäudes im Rahmen eines kleinen Empfanges aus.
Verfasst von Dipl.-Jur. Sören Ebbecke.
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