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Rückblick auf die Veranstaltung "Leibniz Forum Arbeitsrecht" zur Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder in der Rechtsprechung des BAG

Rückblick auf die Veranstaltung "Leibniz Forum Arbeitsrecht" zur Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder in der Rechtsprechung des BAG

© Juristische Fakultät Hannover

Mit seiner fünfzehnten Sitzung traf das Leibniz Forum Arbeitsrecht auf eine starke Resonanz und führte so am 20. Februar 2020 über 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der betrieblichen und forensischen Praxis sowie der Studierendenschaft in den Räumlichkeiten der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover zusammen. Als gemeinsame Initiative der hiesigen arbeitsrechtlichen Lehrstühle (Prof. Dr. Roland Schwarze, Lehrstuhl für Zivilrecht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht, und Prof. Dr. Felipe Temming, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Wirtschaftsrecht), der Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. und des DGB (Region Niedersachsen-Mitte) wartet das Leibniz Forum Arbeitsrecht in der Regel zweimal jährlich mit Vorträgen zu aktuellen Themen des Arbeitsrechts auf.

Diesmal freuten sich die Veranstalter, Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph Weber von der Universität Würzburg als Referenten in Hannover begrüßen zu dürfen. Als Mitherausgeber namhafter Kommentare zum Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht ist Herr Prof. Weber ein ausgewiesener Kenner der betriebsverfassungsrechtlichen Materie, aus der zum Thema „Die Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder in der Rechtsprechung des BAG“ referierte.

In seinem anschaulichen Vortrag widmete sich Prof. Weber dem in der Praxis nur schwer handbaren Spannungsfeld zwischen Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot des durch die Betriebsratsmitglieder übernommenen Ehrenamtes. Das in § 37 I BetrVG niedergelegte Ehrenamtsprinzip führt bei der konkreten Bemessung der dem Betriebsratsmitglied zustehenden Vergütung in mehrfacher Hinsicht zu einer hypothetischen Betrachtungsweise. Diese hypothetische Methodik stellte Prof. Weber im Folgenden differenzierend anhand der Entgeltfortzahlung nach § 37 II BetrVG und dem Entgeltschutz nach § 37 IV BetrVG dar. Hierbei beleuchtete der Referent die einschlägige Rechtsprechung des BAG hinsichtlich der hypothetischen Berücksichtigung von Zuschlägen für Nacht- und Sonntagsarbeit sowie der Frage der Vergütung von Überstunden, die infolge der Betriebsratstätigkeit außerhalb der individuellen Arbeitszeit angefallen sind. In Bezug auf den Entgeltschutz nach § 37 IV BetrVG widmete sich Prof. Weber vor allem den Faktoren für die Bestimmung vergleichbarer Arbeitnehmer. Dem BAG in seiner Rechtsprechung zustimmend wies Prof. Weber zudem auf das Begünstigungsverbot als Grenze bei der Interpretation des § 37 IV BetrVG hin.

Den Ausführungen Webers folgte schließlich eine angeregte Diskussion mit dem Auditorium über Probleme aus der betrieblichen Praxis. Das Interesse der Diskutanten galt hierbei vor allem der Vergleichsgruppenbildung, die in der betrieblichen Praxis angesichts kleiner Organisationseinheiten und betriebsübergreifender Matrixstrukturen Schwierigkeiten bereite, sowie dem Inhalt und Grenzen des Begünstigungsverbots.

Die Veranstaltung klang schließlich bei Wein und Snacks aus. Die Veranstalter danken dem Referenten sowie allen Teilnehmern für den wieder einmal gelungenen Abend und freuen sich schon auf die nächste Veranstaltung.

Verfasst von Dennis Hornschu.

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