Vom 18. bis zum 19. Januar 2016 war der Schwerpunktbereich 2 (Arbeit, Unternehmen, Soziales) auf Exkursion in der Thüringischen Landeshauptstadt Erfurt. Für die intensive Planung danken wir insbesondere Frau Sadat. Bereits die Zugfahrt nach Erfurt sorgte für zahlreiche amüsante Gespräche und heitere Gesichter. Herr Prof. Kiel empfing uns am Bahnhof in Erfurt. Auf dem Weg zum Augustinerkloster Erfurt, in welchem Martin Luther von 1505 bis 1511 als Mönch lebte und wirkte, erkundeten wir das Rathaus sowie den zentralen Fischmarkt der Stadt. Auf dem Plan der weiteren Stadtbesichtigung standen neben dem Dom und dem Domplatz auch die Bastille sowie die Krämerbrücke. Auf dieser ließen wir es uns bei von Herrn Prof. Kiel gesponserten Pralinen besonders gut gehen. Nach diesem ausgiebigen Stadtspaziergang kehrten wir in das von uns ausgemachte Lokal ein, in welchem wir uns gut stärkten und bei lustigen und interessanten Gesprächen einander noch besser kennen lernten.
Nachdem wir uns von Herrn Prof. Kiel verabschiedet hatten, zogen wir noch ein wenig weiter und ließen den Abend gemütlich mit irischer Livemusik ausklingen.
Am nächsten Tag stand sodann der Besuch beim BAG an. Nachdem wir trotz einiger Schwierigkeiten endlichen den Eingang des Gerichtes gefunden hatten, empfing uns Herr Prof. Kiel wie immer sehr herzlich und führte uns in den Sitzungssaal. Dort erfolgte zunächst eine kurze Vorstellung des BAG und der an diesem Tag vom zweiten Senat zu verhandelnden Fälle durch den wissenschaftlichen Mitarbeiter am BAG, Herrn Hageböke, sodass wir sodann gut informiert die Verhandlungen mit Spannung und Interesse verfolgen konnten:
Im ersten Fall stritten die Parteien um die Wirksamkeit einer Änderungskündigung. Der Kläger hatte die Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt erklärt, wobei er diesen Vorbehalt jedoch mit einer unzulässigen Bedingung verknüpft hatte. Daher stand nun nicht nur die Änderung der Arbeitsbedingungen im Streit sondern die Beendigung des Arbeitsverhältnisses insgesamt. Zentrale Frage war hierbei, ob die Fiktionswirkung des § 7 KSchG eingetreten ist, da der Kläger den Beendigungsschutzantrag im Rahmen des erstinstanzlichen Verfahrens erst nach knapp drei Jahren gestellt hatte, oder aber, ob auf die vorliegende Konstellation die Regelung des § 6 KSchG analog anzuwenden sei. Diese Rechtsfrage brauchte der Senat schließlich jedoch nicht zu entscheiden, da sich die Parteien nach zähen Verhandlungen doch noch verglichen.
Auch im zweiten Fall wurde die Wirksamkeit einer Kündigung verhandelt. Der Arbeitnehmer war längere Zeit aufgrund bestimmter Umstände nicht zur Arbeit erschienen und kam schließlich mehreren Arbeitsaufforderungen seitens des Arbeitgebers nicht nach, sodass dieser die verhaltensbedingte Kündigung aussprach. Der Arbeitnehmer machte nun geltend, die Arbeitsaufforderungen seitens des Arbeitgebers seien zu unbestimmt gewesen, sodass ihm im fraglichen Zeitpunkt keine Verpflichtung zur Erbringung seiner Arbeitsleistung traf. Zudem machte er Zurückbehaltungsrechte geltend. Die Entscheidung des zweiten Senats hierzu konnten wir leider aus zeitlichen Gründen nicht mehr verfolgen; wir rechneten jedoch alle mit einer Zurückverweisung an das LAG zur weiteren Sachverhaltsaufklärung.
Die Verhandlungspausen nutzen wir für angeregte Gespräche über den möglichen weiteren Verlauf und Ausgang der Verhandlungen.
Im Anschluss an die Verhandlungen und nach einem gemeinsamen Mittagessen im Casino des BAG bekamen wir eine überaus interessante Führung durch das Gebäude des BAG durch Herrn Becker, bei welchem wir uns herzlich für sein Engagement und interessanten Vortrag bedanken. Wir beendeten den Besuch mit einem Abstecher in das Büro von Herrn Prof. Kiel, wo wir uns von ihm verabschiedeten und die Fahrt noch einmal Revue passieren ließen. Wie intensiv die Fahrt insgesamt gewesen ist, bekamen wir auf der Rückfahrt zu spüren, welche so einige von uns für ein wenig Schlaf nutzten.
So war es nicht nur insgesamt, sondern voll und ganz eine Fahrt, die jedem Teilnehmer sehr gut gefallen hat und wohl als eines der interessantesten und unterhaltsamsten Studienerlebnisse in bester Erinnerung bleiben wird. Wir hatten nicht nur die Möglichkeit, dem BAG bei zwei Verhandlungen über die Schulter zu schauen, sondern vor allem auch einen überaus zuvorkommenden und herzlichen Bundesrichter und Professor persönlich kennen zu lernen und aus seinem enormen Erfahrungsschatz vieles auf unseren weiteren Weg mitzunehmen. Die Mischung aus juristischem Diskurs, der Besichtigung einer traditionsreichen und historisch bedeutenden Stadt und die gesellschaftliche Begegnung der Teilnehmer fernab der Universität machten die Fahrt zu etwas ganz Besonderem. Hierfür bedanken wir uns noch einmal ausdrücklich bei Herrn Prof. Kiel für seine Zeit und Engagement.
Verfasst von Christof Wenzel.