Unter dem Titel „Muslimische Militärseelsorge – Constitutio ita vult!“ hat Dipl.-Jur. Kent Wilke am 21. Mai 2025 einen Beitrag im JuWissBlog veröffentlicht. Herr Wilke ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht mit einem internationalen Schwerpunkt (Prof. Dr. Jochen Rauber).
Im Folgenden finden Sie einen kleinen Ausschnitt des Beitrags. Den gesamten Artikel können Sie hier auf JuWiss.de nachlesen.
Muslimische Militärseelsorge – Constitutio ita vult!
Ungefähr 3.000 muslimische Soldatinnen und Soldaten dienen in der Bundeswehr. Seit fast zehn Jahren setzen sich die Wehrbeauftragten dafür ein, dass sie eine institutionalisierte Militärseelsorge erhalten. Nun soll diese Forderung zum Jahresende 2025 auf Basis von Leistungsverträgen erfüllt werden. Im Hinblick auf die erfreuliche (Wieder-)Einsetzung der jüdischen Militärseelsorge in den deutschen Streitkräften im Jahr 2019 ist dies nicht nur politisch wünschenswert, sondern auch verfassungsrechtlich notwendig.
„Die Militärseelsorge ist ein integraler Bestandteil der Truppe“ – So plastisch formulierte es die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Eva Högl (SPD), in ihrem Jahresbericht für das Jahr 2023. Auffällig abwesend bei der bisher existierenden institutionalisierten Militärseelsorge: ein Angebot für die Muslime. Diese Ungleichbehandlung aufgrund der Religion ist verfassungswidrig geworden und nachbesserungsbedürftig...
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