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Newsletterausgabe #136 vom 20. Oktober 2025

Liebe Leser*innen,

es ist wieder soweit, eine weitere Ausgabe des Fakultätsnewsletters ist da und bietet diesmal spannende Angebote zum Wintersemester 2025/26: Das Zentrum für Hochschulsport startet heute die Anmeldung zum Winterprogramm, die Bewerbungsphase für das Niedersachsenstipendium läuft und der VFS Hannover e.V. bietet erneut seinen beliebten Crashkurs im Steuerrecht an.

Passend zum Start ins (erste) Semester widmet sich außerdem die Reihe „Kennst du schon?“ diesmal Antworten auf besonders häufig gestellte Fragen rund um Zwischenprüfung, Schwerpunkt und Bachelorabschluss. 

Wie gewohnt befinden sich am Ende dieser Ausgabe noch aktuelle Stellenausschreibungen, Veranstaltungshinweise und examensrelevante Rechtsprechung.

Wir wünschen Ihnen eine gute Woche und viel Freude beim Lesen! Falls Sie den Newsletter noch nicht abonniert haben, können Sie das hier nachholen.

— Das Web-Team der Juristischen Fakultät Hannover

 


Neuigkeiten

Zentrum für Hochschulsport: Anmeldung zum Sportprogramm ab 20.10.

Auch im Wintersemester 2025/26 bietet das Zentrum für Hochschulsport (ZfH) den Angehörigen der Leibniz Universität Hannover ein umfangreiches Angebot, um sich sportlich zu betätigen: Rund 100 Sportarten sind in diesem Semester im Programm. Weiterlesen...

Niedersachsenstipendium: Bewerbung bis zum 2.11. möglich

Die Leibniz Universität Hannover vergibt auch in diesem Jahr wieder zum Wintersemester 2025/26 das Niedersachsenstipendium. Die Förderung beträgt einmalig 500 €. Weiterlesen...

Tax Law Clinic: Einladung zu Crashkurs im Steuerrecht des VFS Hannover e.V.

Auch in diesem Jahr bietet der Verein zur Förderung der Steuerrechtswissenschaften an der Leibniz Universität Hannover e.V. (VFS Hannover) einen mehrtägigen Crashkurs im Steuerrecht an. An insgesamt vier Tagen werden den Teilnehmenden Grundkenntnisse der Einkommenssteuer, des Steuerverfahrensrechts und der berufsrechtlichen Aspekte in der Steuerberatung vermittelt. Weiterlesen...

Weitere Neuigkeiten

Weitere Neuigkeiten an der Juristischen Fakultät Hannover finden Sie hier.

 


Kennst du schon?

Mit der Reihe „Kennst du schon?“ möchten wir insbesondere den jüngeren Studierenden unserer Fakultät unsere Website und die Angebote unserer Fakultät vorstellen. 

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Ob Fragen zur Zwischenprüfung, zum Haupt- und Schwerpunktstudium oder zum integrierten Bachelorabschluss, auf der Seite zu den häufig gestellten Fragen finden Sie Ihre Antworten. Weiterlesen...

Weitere Beiträge der Reihe

Alle Beiträge der Reihe "Kennst du schon?" finden Sie hier.

 


Stellenausschreibungen

An der Juristischen Fakultät

An anderen Einrichtungen der Leibniz Universität Hannover

Weitere Stellenausschreibungen finden Sie hier.

 


Anstehende Veranstaltungen

Einen Überblick über alle anstehenden Veranstaltungen finden Sie hier

 


Aktuelle Rechtsprechung

Zur Vorbereitung auf das Examen bietet die Juristische Fakultät mit JurOnlineRep eine Datenbank zur Übersicht über die aktuellste Rechtsprechung mit Examensrelevanz.

  • BGH, Urteil vom 02. Juli 2025 – IV ZR 93/24
    Ein Vermächtnis, das ein Patient dem ihn behandelnden Arzt zuwendet, ist nicht nach § 32 Abs. 1 Satz 1 der Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe (entspricht § 32 Abs. 1 Satz 1 der Muster-Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte) in Verbindung mit den §§ 134, 2171 Abs. 1 BGB unwirksam.
     
  • OLG Brandenburg, Urteil vom 07. August 2025 – 5 U 89/24
    Der Unterlassungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB ist über den Wortlaut des Gesetzes hinaus auch dann gegeben, wenn die Gefahr einer erstmaligen Beeinträchtigung (sog. Erstbegehungsgefahr) in Frage kommt.
     
  • VG Köln, Beschluss vom 29. Juli 2025 – 1 L 1057/25
    Ein Gewerbetreibender ist als unzuverlässig i.S.v. § 35 Abs. 1 GewO einzustufen, wenn dieser jahrelang unerlaubt ein Prostitutionsgewerbe unter dem Deckmantel eines als „Wellnessmassagen“ angemeldeten Gewerbes betrieben hat.
     
  • BGH, Beschluss vom 27. März 2024 – 2 StR 531/23
    Bedingter Vorsatz und bewusste Fahrlässigkeit unterscheiden sich darin, dass der bewusst fahrlässig Handelnde mit der als möglich erkannten Folge nicht einverstanden ist und deshalb auf ihren Nichteintritt vertraut, während der bedingt vorsätzlich Handelnde mit dem eintretenden schädlichen Erfolg in der Weise einverstanden ist, dass er ihn selbst billigend in Kauf nimmt oder dass er sich wenigstens mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet.

 


Kontakt

Bei Fragen und Anregungen rund um den Newsletter sowie den Web-Auftritt der Fakultät wenden Sie sich gerne an die Web-Redaktion unter folgender Mail-Adresse: web-team@jura.uni-hannover.de

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Tel: +49 511 762 - 8104
Fax: +49 511 762 - 8107

www.jura.uni-hannover.de

Weitere Neuigkeiten an der Juristischen Fakultät:

www.jura.uni-hannover.de/de/news-veranstaltungen


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