Veranstaltungen von Prof. Dr. Schwarze

  • I. Arbeitsrecht im Dialog

    Das Arbeitsrecht befindet sich – getrieben von europarechtlichen Einflüssen und tiefgreifenden Veränderungen durch gesetzgeberische Maßnahmen – stets im Wandel. Beispielhaft sei nur das jüngst in Kraft getretene Mindestlohngesetz und das bevorstehende Tarifeinheitsgesetz genannt. Es ist für Rechtsanwender eine Herausforderung stets auf dem aktuellen Stand zu sein. Die Juristische Fakultät der Leibniz Universität Hannover (Lehrstuhl für Zivilrecht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht) wird daher gemeinsam mit den Fachkanzleien für Arbeitsrecht: Laborius – Die Fachanwälte für Arbeitsrecht und Brüggehagen + Kramer – Kanzlei für Arbeitsrecht eine neue Veranstaltungsreihe Arbeitsrecht im Dialog aus der Taufe heben.

    Ziel der Veranstaltungsreihe ist u.a. die Fortbildung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im Arbeitsrecht sowie der kollegiale und interdisziplinäre Gedankenaustausch.

    Weitere Informationen auf:

  • II. Arbeitsgerichtsverbandstagung

    Ortstagung Hannover des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes am 22. September 2016

    „Neue Entwicklungen im Arbeitsrecht"

    lautete das Thema der Ortstagung Hannover des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes am 22. September 2016 an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover mit rund zweihundert Teilnehmern aus der Arbeitsgerichtsbarkeit, der arbeitsrechtlich ausgerichteten Anwaltschaft, den Verbänden und Unternehmen. Nach der Begrüßung durch den Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen Wilhelm Mestwerdt, einer Ansprache der Justizministerin des Landes Niedersachsen Antje Niewisch-Lennartz führte Prof. Dr. Roland Schwarze als Moderator der Veranstaltung in den wissenschaftlichen Teil der Tagung ein.

    Link zum vollständigen Bericht.

    Ortstagung Hannover des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes am 27. September 2018

    „Neue Entwicklungen im Arbeitsrecht - Was wird aus der Tarifeinheit?"

    lautete das Thema der Ortstagung Hannover des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes am 27. September 2018 an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover. Nach einer einleiteten Begrüßung durch den Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen Wilhelm Mestwerdt analysierte Herr Prof. Dr. Felipe Temming in seinem Vortrag das TEG-Urteil des BVerfG. Es folgte ein Einblick in das österreichische Modell der Sozialpartnerschaft, welche Mag. Dr. Wolgang Kozak, Rechtsreferent der Arbeiterkammer Wien, in seinem Vortrag vorstellte. Abgerundet wurde die Tagung schließlich durch eine von Herrn Prof. Dr. Roland Schwarze moderierten Podiumsdiskussion über die Zukunft der Tarifeinheit, an der Werner Bayreuther von der BDA, RA Peter Berg (ehemals Justitiar bei ver.di) und Christian Riechert, Regierungsdirektor im BMAS, teilnahmen.

    Ein ausführlicher Tagungsbericht ist in der RdA erschienen: Brauer/Hornschu, RdA 2019, S. 252 - 255

  • III. Leibniz Forum Arbeitsrecht

    Veranstaltung vom 27.12.2012

    „Bestand, Verfall und Abgeltung von Urlaubsansprüchen nach ‚Schultz-Hoff‘ und ‚KHS‘ “

    Seit den umwälzenden Entscheidungen des EuGH ist das Urlaubsrecht vielfach Gegenstand höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung gewesen. Anlass genug für einen strukturierten Überblick über den Stand der Rechtsprechung, die nach den EuGH-Entscheidungen ergangen ist.

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    Veranstaltung vom 20.03.2014

    "Facebook und Co. – Soziale Medien im Arbeitsrecht“

    Prof. Dr. Martina Benecke, Universität Augsburg, veranschaulichte die praktische Bedeuting der sozialen Medien für das Arbeitsverhältnis und ihre rechtlichen Probleme. Im Mittelpunkt stand die Bedeutung von „privaten“ Äußerungen in Sozialen Medien mit Bezug zum Arbeitsverhältnis, ferner der Zugriff des Arbeitgebers auf vom Arbeitnehmer auf eigenen Namen betriebene Medien nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

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    Veranstaltung vom 23.03.2017

    „Bezugnahme auf Tarifverträge – aktuelle Entwicklungen“

    Im Mittelpunkt des Vortrags der zehnten Sitzung der Richterin am BAG Dr. Ursula Rinck stand u.a. die Auslegung dynamischer Bezugnahmeklauseln und die Konstellation der „Doppelverweisung“. Die besondere Aktualität der „Doppelverweisung“ wurde von der Referentin, die dem für das Tarifvertragsrecht zuständigen 4. Senat des BAG angehört, anhand der Darstellung einer ganz aktuellen, erst am Vortag verkündeten und bislang unveröffentlichten Entscheidung „ihres“ Senats untermauert.

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    Veranstaltung vom 07.09.2017

    „Arbeitszeitrechtliche Probleme in der Arbeitswelt 4.0“

    Der Referent der elften Sitzung, Professor Dr. Rüdiger Krause, von der Georg-August-Universität Göttingen, verdeutliche in seinem Bezug auf die derzeitige politische Debatte nehmenden Vortrag die aus juristischer Sicht bestehenden Probleme der Digitalisierung der Arbeitswelt. Im Fokus des Vortrags stand die Frage nach der Vereinbarkeit der durch den technischen Fortschritt ermöglichten ständigen Erreichbarkeit des Arbeitnehmers mit den Schutzvorschriften des Arbeitszeitgesetzes.

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    Veranstaltung vom 14.03.2019

    „Aktuelle Rechtsprechung zur Beteiligung des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten“

    In seinem Vortrag widmete sich Prof. Dr. Thomas Raab (Universität Trier) aktuellen Fällen zur betrieblichen Mitbestimmung bei Einstellung, Versetzung sowie Ein- und Umgruppierung. Angeregte Diskussionen entstanden vor allem über die Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigungen.

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    Veranstaltung vom 12.09.2019

    „Die Brückenteilzeit und andere Neuerungen im TzBfG“

    Einen Einblick in die Neuregelungen zur sog. Brückenteilzeit gab auf der 14. Sitzung des Leibniz Forum Arbeitsrecht Herr Prof. Dr. Martin Franzen von der Ludwig-Maximilians-Universität München. Hierbei kritisierte der Referent vor allem eine systematische Inkohärenz des Gesetzgebers.

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    Veranstaltung vom 20.02.2020

    „Die Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder in der Rechtsprechung des BAG“

    Die 15. Sitzung des Leibniz Forum Arbeitsrecht thematisierte die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Vergütung von Betriebsratsmitgliedern. Als Referent widmete sich hierbei Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph Weber von der Universität Würzburg vor allem dem schwierigen Spannungsfeld zwischen Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot des durch die Betriebsratsmitglieder übernommenen Ehrenamtes.

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