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Schwerpunktstudium

© Juristische Fakultät Hannover

Die Regelungen des § 5a DRiG und § 4a NJAG sehen vor, dass sich die Erste Prüfung (ehemaliges Staatsexamen) in eine staatliche Pflichtfachprüfung und in eine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung gliedert und für letztere von den Juristischen Fakultäten eine 16 Semesterwochenstunden umfassende Schwerpunktausbildung über zwei Semester angeboten werden muss.

Die Schwerpunktbereiche

Die Juristische Fakultät überarbeitet gerade ihre Schwerpunktbereichsprüfungsordnung (SPPrO). Danach werden zukünftig folgende Schwerpunktbereiche mit den jeweiligen Lehrveranstaltungen angeboten:  

© Pixabay | pexels.com
Schwerpunktbereich 1
Versicherungsrecht und Medizinrecht

Schwerpunktbereich 1 vermittelt grundlegende und vertiefende Kenntnisse im Versicherungsrecht und im Medizinrecht.

© cetteup | unsplash.com
Schwerpunktbereich 2
Arbeit, Unternehmen, Soziales

Schwerpunktbereich 2 befasst sich mit der rechtlichen Ordnung unseres Wirtschafts- und Arbeitslebens.

© chuttersnap | unsplash.com
Schwerpunktbereich 3
Handel, Wirtschaft, Unternehmen

Schwerpunktbereich 3 befasst sich mit Fragen des Handels-, Wirtschafts- und Unternehmsrechts.

© niu niu | unsplash.com
Schwerpunktbereich 4
Strafverfolgung und Strafverteidigung

Im Schwerpunktbereich 4 werden Kenntnisse und Kompetenzen im Bereich des Strafrechts ausgebaut und vertieft.

© Jason Leung | unsplash.com
Schwerpunktbereich 5
Internationales und Europäisches Recht

Schwerpunktbereich 5 vermittelt Kenntnisse im Völker- und Europarecht, sowie im Internationalen Privatrecht.

© Samuel Zeller | unsplash.com
Schwerpunktbereich 6
Verwaltung

Schwerpunktbereich 6 befasst sich mit der Vertiefung der Kenntnisse im Verwaltungsrecht.

© Clément H | unsplash.com
Schwerpunktbereich 7
IT-Recht und Geistiges Eigentum

Schwerunktbereich 7 setzt sich mit den zukunftsträchtigen IT- und IP-rechtlichen Fragestellungen auseinander.

© Finn Winkler | Juristische Fakultät Hannover
Schwerpunktbereich 8
Anwaltliche Rechtsberatung und Anwaltsrecht

Schwerpunktbereich 8 bietet eine zielgerichtete Vorbereitung auf die anwaltliche Tätigkeit.

Anmeldung zum Schwerpunktstudium

Anmeldung für das Schwerpunktstudium möglich vom

1. August - 15. September 2024

für das Wintersemester 2025/26

Weitere Informationen

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen
Rechtsgrundlagen und Formulare

Ansprechperson

Ass. iur. Kerstin Wagner
Studiengangskoordination
Adresse
Königsworther Platz 1
30167 Hannover
Gebäude
Raum
Ass. iur. Kerstin Wagner
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Königsworther Platz 1
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