Schwerpunktbereich 3: Handel, Wirtschaft und Unternehmen

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Der Schwerpunkt 3 bietet seinen Studierenden die Möglichkeit, sich mit Fragen des Handels-, Wirtschafts- und Unternehmensrechts auseinanderzusetzen und sich dabei auf eines der drei Rechtsgebiete zu spezialisieren. In den Pflichtfächern werden die Grundlagen der drei Rechtsbereiche vermittelt.

Das Programm des SP 3 orientiert sich an den Leitbildern der Richter- und Rechtsanwaltschaft sowie der rechtsberatenden Berufe und der Unternehmensjuristinnen und -juristen, die die technologischen und ökonomischen Entwicklungen rechtlich begleiten. Ebenso wie sich die technologischen Verhältnisse und die Marktbedingungen ständig ändern, befindet sich das zugrunde liegende allgemeine und spezielle Handels-, Wirtschafts- und Unternehmensrecht im stetigen Wandel. Der Schwerpunkt wendet sich deshalb insbesondere an Studierende, die ökonomisch interessiert und bereit sind, sich flexibel auf neue Entwicklungen einzustellen. Die Beratung der Unternehmen und die Mitarbeit in den Aufsichtsbehörden versprechen nicht nur hohes Prestige, sondern ermöglichen zugleich die Anwendung moderner europäischer Rechtsgrundsätze.

 

  • I. Voraussetzungen

    Für eine Teilnahme am Schwerpunkt 3 sind folgende Voraussetzungen notwendig:

    • erfolgreiche Absolvierung der Zwischenprüfung
    • erfolgreiche Teilnahme an einem Proseminar.
  • II. Fächer

    Gegenstand des Schwerpunktbereichs sind die Fächer Handelsrecht, Wirtschaftsrecht und Unternehmensrecht (§ 23 Abs. 4 Satz 1 SPBPO). Gegenstand der Prüfung sind die für alle Studierenden verbindlichen Pflichtfächer „Handelsrecht I“, „Wirtschaftsrecht I“ sowie „Unternehmensrecht I“. Diese werden ergänzt durch ein Wahlfach „Handelsrecht II“, „Wirtschaftsrecht II“ oder „Unternehmensrecht II“. (§ 23 Abs. 4 Sätze 2 und 3 SPBPO).

    Pflichtfach „Handelsrecht I“

    • Handelsverkehr und Kreditsicherheit: Europäisches und deutsches Handelsrecht einschließlich Haftungsfragen sowie Rechtsdurchsetzung, Prinzipien, Arten und Konkurrenz von Sicherungsrechten, Kasuistik und Praxis neuer Sicherungsformen
    • Deutsches und Europäisches Wettbewerbsrecht: Recht des unlauteren Wettbewerbs einschließlich Rechtsverwirklichung, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen einschließlich Rechtsdurchsetzung, europarechtliches Verbot wettbewerbsbeschränkender Verträge sowie missbräuchlichen Unternehmensverhaltens, europäische Fusionskontrolle. 

    Pflichtfach „Wirtschaftsrecht I“

    • Europäisches Verfassungs- und Wirtschaftsrecht: Unionsverfassungsrecht, unionsrechtliche Wettbewerbsregeln, Beihilferecht, wirtschaftsbezogene Politiken der Union.
    • Regulierungsrecht: Grundlagen der Regulierung, Grundfreiheiten des Unionsrechts, Zulässigkeit mitgliedstaatlicher Beschränkungen, Regulierung von Wirtschaftsbereichen im Unionsrecht und im nationalen Recht, Selbstregulierung, Institutionen. 

    Pflichtfach „Unternehmensrecht I“

    • Kapitalgesellschaftsrecht I (Gesellschaftsformen): Gründung und Struktur der Aktiengesellschaft, GmbH, Unternehmergesellschaft, Europäischen Aktiengesellschaft und Europäischen Privatgesellschaft, Kapitalerhaltungsregeln, Leitungs- und Aufsichtshaftung in den vorbenannten Gesellschaftsformen, Restrukturierung und Beendigung.
    • Kapitalmarktrecht I (Marktrecht, Marktorganisation und -zugang): Einführung Kapitalmarktrecht und Kapitalmarkt, Marktorganisation und Marktzugang, Wertpapiererwerbs- und Übernahmerecht, Investmentrecht, Kapitalmarktaufsicht, Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz.
  • III. Lehrveranstaltungen

    Lehrveranstaltungen im Pflichtbereich

    • Handelsverkehr und Kreditsicherheit
    • Deutsches und Europäisches Wettbewerbsrecht
    • Europäisches Verfassungs- und Wirtschaftsrecht
    • Regulierungsrecht
    • Kapitalmarktrecht I (Marktrecht, Marktorganisation und -zugang)
    • Kapitalgesellschaftsrecht I (Gesellschaftsformen)

    Lehrveranstaltungen im Wahlfach „Handelsrecht II“ (soweit angeboten)

    • Zivilrechtliche Bezüge der Kreditsicherheiten im Handelsverkehr
    • Rechtsdurchsetzung und Lauterkeit im B2C-Bereich: Verbraucherverhalten und Unternehmensstrategien I, II
    • Personengesellschaften in der handelsrechtlichen Praxis
    • Commercial Contracts and Dispute Resolution
    • International Business Law
    • German Corporate Law I, II
    • European Distribution Law I, II
    • Zivil- und handelsrechtliches Seminar

    Lehrveranstaltungen im Wahlfach „Wirtschaftsrecht II“

    • Energierecht
    • Internationales Handels- und Investitionsschutzrecht
    • Vergaberecht/Einführung in das öffentliche Wirtschaftsrecht
    • Seminar im Wirtschaftsrecht

    Lehrveranstaltungen im Wahlfach „Unternehmensrecht II“

    • Kapitalmarktrecht II (Marktzugangsfolgerecht)
    • Kapitalgesellschaftsrecht II (Konzernrecht)
    • Grundzüge des Steuerrechts
    • Seminar im Unternehmensrecht

    Hinweis

    Eine Aufzählung der je aktuellen Vorlesungsinhalte kann der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung entnommen werden.

  • IV. Leistungsnachweise und Prüfungen

    Folgende Leistungen sind für eine erfolgreiche Teilnahme am Schwerpunkt 3 zu erbringen:

    • Belegung von Lehrveranstaltungen im gewählten Schwerpunkt im Umfang von mind. 16 SWS
    • die Anfertigung einer Studienarbeit aus den Bereichen Handelsrecht, Wirtschaftsrecht und Unternehmensrecht (§ 23 SPBPO)
    • Vorstellung dieser Studienarbeit im Rahmen eines Seminars durch einen ca. 20minütigen Vortrag, sowie eine anschließende Diskussion (insgesamt nicht mehr als 45 Minuten)
    • mündliche Prüfung im Schwerpunkt

    Weitere Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung können der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung entnommen werden.

  • V. Berufschancen

    Handelsrecht

    Ebenso wie die anderen Spezialisierungen des SP 3 bietet auch die Vertiefung im Handels- und Wettbewerbsrecht die Chance, sich durch im Studium erworbene Kenntnisse, mehr noch durch dokumentiertes Interesse, den Zugang zu interessanten Berufen mit einer deutschen, europäischen und internationalen wirtschaftsrechtlichen Ausrichtung zu ermöglichen. Für eine Teilnahme wäre mithin die Bereitschaft hilfreich, einige der Kurse bzw. Studieninhalte auch in englischer Sprache zu verfolgen.

    Wirtschaftsrecht (insb. Energierecht)

    Die Märkte der leitungsgebundenen Industrien, insbesondere der Energiewirtschaft (Elektrizität und Gas), sind inzwischen stark „europäisiert“ und eignen sich deshalb besonders gut als Beispiel für den Gegenstand einer modernen europäischen Wirtschaftsaufsicht. Die Märkte sind in der Vergangenheit überwiegend monopolisiert gewesen und unterliegen nach ihrer Liberalisierung der staatlichen Regulierung. Dies bedingt ein Nebeneinander von allgemeiner Wettbewerbs- und Kartellaufsicht sowie besonderer regulierungsbehördlicher Aufsicht. In beruflicher Hinsicht eröffnen sich – auch aufgrund des weiter zunehmenden Beratungsbedarfs – interessante Tätigkeitsschwerpunkte.

    Unternehmensrecht

    Die Vertiefung im Unternehmensrecht bietet den Studierenden die Möglichkeit, bereits während des Studiums umfängliche Kenntnisse im Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Steuerrecht zu erwerben. Die gezielte Spezialisierung auf diese Bereiche eröffnet den Absolventinnen und Absolventen interessante Berufschancen vor allem in der unternehmens- bzw. kapitalmarktrechtlich orientierten Anwaltschaft, der Kapitalmarktaufsicht sowie in den Rechtsabteilungen von Banken und Unternehmen.

Alle Informationen finden Sie auch im Flyer des Schwerpunktbereiches

Ansprechpersonen

im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht und Energierecht

Dipl.-Jur. Lena Katharina Schade
Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Adresse
Königsworther Platz 1
30167 Hannover
Gebäude
Raum
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im Bereich Kapitalmarktrecht