BGH, Urteil vom 18.04.2024 – IX ZR 89/23

Anwälte müssen die "Lizenzgebühr" von geblitzt.de nicht zahlen.

Amtlicher Leitsatz:

Vermittelt ein Dritter einem Rechtsanwalt den Auftrag eines Mandanten zur entgeltlichen Geschäftsbesorgung und lässt er sich für die Leistung bezahlen, ist die dem zugrunde liegende Vereinbarung unwirksam.

Urteil frei zugänglich.