Bachelor im IT-Recht und IP-Recht im Rahmen eines Doppelstudiums

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Der Bachelor im IT- und IP-Recht ist mit anderen Studiengängen kombinierbar. Ein Doppelstudium mit dem Studiengang der Rechtswissenschaften (Staatsexamen) empfiehlt sich vor allem deshalb, weil das Bachelor-Studium im IT- und IP-Recht und das Staatsexamen sich zu 85% decken.

Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, wenn Sie sich dazu entscheiden, sich im Rahmen eines Doppelstudiums für den Bachelorstudiengang IT-Recht und IP-Recht zu bewerben, erfahren Sie im Folgenden.

  • 1. Erfordernis einer Onlinebewerbung

    Die Anmeldung zum LL.B.-Studiengang ist grundsätzlich zum Wintersemester eines jeden Jahres möglich. Im Rahmen eines Doppelstudiums oder Studiengangswechsels aus dem Studium der Rechtswissenschaften ist allerdings eine Anmeldung zum Sommersemester möglich.

    Die Bewerbung ist im Zeitraum vom 1. Juni bis zum 15. Juli (Wintersemester) vom 1. Dezember bis zum 15. Januar (Sommersemester) über das zentrale Bewerbungsportal der Leibniz Universität Hannover möglich.

    Hinweis

    Das Bewerbungsportal für diesen Studiengang ist nur in dem beschriebenen Zeitraum geöffnet!

  • 2. Motivationsschreiben und Sprachnachweise

    Neben dem ausgefüllten Anmeldeformular müssen Sie Ihrer Bewerbung ein Motivationsschreiben sowie einen Nachweis über Ihre englischen Sprachkenntnisse beifügen.

    In vielen Fällen kann der Sprachnachweis allerdings bereits durch Ihr Abiturzeugnis erbracht werden.

    Die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Zulassungsordnung.

  • 3. Antrag auf Doppelstudium

    Alle Studierenden, d.h. auch jene, die bereits an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover eingeschrieben sind und daher parallel zum Staatsexamen auch den LL.B. absolvieren möchten, müssen einen Antrag auf Doppelstudium stellen.

    Das Dokument muss ausgedruckt und unterschrieben und mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.

  • 4. Einstufungsempfehlung

    Sowohl Studierende, die bereits im Studiengang Rechtswissenschaften eingeschrieben sind, als auch externe Bewerber*innen benötigen eine Einstufungsempfehlung der Juristischen Fakultät.

    Diese erhalten Sie beim Prüfungsamt der Juristischen Fakultät.