Der Weg zur Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung
Auf Initiative der Forschungsstelle für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Kapitalmarktstrafrecht wird Susanne Koldewey am 16. Juni 2025 ab 14.30 Uhr einen Gastvortrag zum Thema "Der Weg zur Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung" halten.
Der Vortrag schildert anhand von Beispielen aus dem Berufsalltag einer Expertin für Kapitalmarktrecht den Weg zur Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung. Dabei werden sowohl die relevanten Rechtsnormen als auch die praktischen Tätigkeiten in Rechtsabteilung und Compliance einer deutschen Bank betrachtet.
Über die Referentin
Susanne Koldewey ist Syndikusrechtsanwältin und Leiterin Compliance bei der NORD/LB - Norddeutsche Landesbank Girozentrale. Nach einer Ausbildung zur Bankkauffrau bei der Deutschen Bank und Jurastudium und Rechtsreferendariat in Hannover und Brüssel ist sie seit über 25 Jahren in der NORD/LB tätig. Dort übernahm sie verschiedene Führungs- und Expertenaufgaben in Investment Banking, Personalentwicklung, Regulatory Compliance, der NORD/LB Luxembourg und zuletzt in der Rechtsabteilung mit den Schwerpunkten Kapitalmarkt- und Bankaufsichtsrecht. Seit Mai 2024 ist sie Leiterin Compliance und beschäftigt sich dort mit den Themen Kapitalmarkt-Compliance, Insiderrecht, Handelsüberwachung, Wertpapierbeschwerden und Interessenkonfliktmanagement.
Termin
16. Jun. 202514:30 - 16:00
Kontakt
Dipl.-Jur. Cordula Minna HedenkampLehrstuhl für Zivilrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht
cordula.hedenkamp@jura.uni-hannover.de
Ort
Geb.: 1501Raum: 201
Königsworther Platz 1
30167 Hannover