Die Europäische Konvention zum Schutz der Anwaltschaft
Das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht freut sich, das neue Jahr mit einer Fortsetzung der Veranstaltungsreihe Studierendenfutter mit dem Gast, Herrn Rechtsanwalt Stefan von Raumer, zu einem aufregenden Thema zu starten.
Das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht lädt Sie herzlich ein, dem Experten für die Europäische Menschenrechtskonvention und für Verfassungsrecht zuzuhören. Thematisiert wird zum einen die Europäische Konvention zum Schutz der Anwaltschaft und zum anderen werden Tipps zum Thema „Wie kann die Anwaltschaft in Deutschland die EMRK als Argumentationshilfe in der Praxis nutzen?“ vorgestellt.
Über den Gast
Herr Stefan von Raumer ist seit Februar 2025 der Präsident des Deutschen Anwaltvereins und setzt sich als selbstständiger Rechtsanwalt für die Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte sowie für die Belange der Anwaltschaft ein. Des Weiteren ist Herr von Raumer Vorsitzender des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins sowie Mitglied der Permanent Delegation des Rats der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Über Studierendenfutter
Unter dem Motto Studierendenfutter soll die regelmäßig stattfindende Vortragsreihe den Blick Studierender, aber auch externer Gäste, auf die Rechtswissenschaften erweitern und damit der Vielfältigkeit der Praxis juristischer Tätigkeit gerecht werden.
Kennzeichnend für die Vorträge ist jeweils, dass ausgewählte Praktiker*innen über ihren beruflichen Alltag berichten und anschließend in geselliger Atmosphäre zu Gesprächen mit den Studierenden oder Berufskollegen zur Verfügung stehen.
Termin
14. Jan. 202617:00 - 19:00
Kontakt
Instituts für Prozess- und AnwaltsrechtKönigsworther Platz 1
30167 Hannover
lg.zpr@jura.uni-hannover.de
Ort
Geb.: 150214. Etage
Königsworther Platz 1
Hannover 30167