19 Feb
19. Feb. 2026 27. Feb. 2026 | 08:30 - 13:30
Probeexamen

Schriftliches Probeexamen

Im Rahmen des HannES-Examensklausurenkurses wird im Februar 2026 ein schriftliches Probeexamen angeboten. Im Folgenden finden Sie wichtige Hinweise zur Teilnahme sowie die Termine dieses Durchgangs.

Allgemeines

Das Angebot richtet sich insbesondere an diejenigen Studierenden, die die Teilnahme an der Pflichtfachprüfung im Prüfungsdurchgang B/2026 und C/2026 (oder später) planen.

Das Probeexamen soll die Anfertigung der Klausuren unter Examensbedingungen möglichst realistisch „simulieren“ und bietet den Studierenden einen ersten Eindruck der mit dem echten Examen verbundenen psychischen und physischen Belastungen. Zu diesem Zweck werden innerhalb von 2 Kalenderwochen insgesamt 6 Klausuren angeboten. Durch die - verglichen mit dem regulären Examensklausurenkurs - veränderten Rahmenbedingungen erhalten die Studierenden eine bessere Vorstellung von ihrem Leistungsstand.

Korrekturbedingungen

Sie müssen zumindest bis zum 30. September 2025 an der Leibniz Universität als Student*in der Rechtswissenschaften immatrikuliert gewesen sein.

Die angefertigten Klausuren werden nur dann korrigiert, wenn mindestens 3 Klausuren angefertigt werden und innerhalb der jeweiligen Pflichtfächer (ZR/SR/ÖR) alle angebotenen Klausuren erstellt werden.

Möglichkeiten: Teilnahme an allen 6 Klausuren (ohne Abschichtung); Teilnahme an allen 3 Klausuren aus dem Pflichtfach ZR; Teilnahme an den 3 Klausuren aus den Pflichtfächern SR/ÖR; Teilnahme an allen 3 Klausuren aus dem Pflichtfach ZR und der Klausur aus dem Pflichtfach SR (4 Klausuren) oder der beiden Klausuren aus dem Pflichtfach ÖR (5 Klausuren). Eine Teilnahme an nur einzelnen Klausuren ist folglich nicht möglich (auch nicht bei Anfertigung von jeweils einer Klausur pro Pflichtfach!).

Die Probeklausuren werden nur dann korrigiert, wenn diese ausschließlich unter Verwendung der zugelassenen Hilfsmittel angefertigt werden. Die zugelassenen Hilfsmittel, Schreibzeug sowie Reinschrift- und Konzeptpapier sind von den Teilnehmer/innen selbst mitzubringen. Bei einem Täuschungsversuch erfolgt keine Korrektur der jeweiligen Klausur.

Hinweis zur Anmeldung

Für die Teilnahme am schriftlichen Probeexamen ist eine verbindliche Anmeldung über Stud.IP erforderlich. Die Anmeldung ist ab sofort möglich. Die Plätze sind begrenzt und werden deshalb am 02. Februar 2026 um 10.00 Uhr über ein Losverfahren verteilt. Aus organisatorischen Gründen wurden in diesem Durchgang zwei Stud.IP Veranstaltung angelegt. Eine für die Klausuren im Zivilrecht und eine für die Klausuren im Strafrecht und/oder Öffentlichen Recht.

Um an allen sechs Klausuren teilzunehmen, müssen Sie sich bei Stud.IP in beide Veranstaltungen eintragen, um abzuschichten tragen Sie sich nur für Zivilrecht oder Öffentliches Recht/Strafrecht ein.

Aufgrund dieser begrenzten Teilnehmendenzahl werden aus Fairnessgründen Studierende, die trotz ihrer Anmeldung unentschuldigt nicht teilnehmen, für den nächsten Probeexamensdurchgang gesperrt und können sich nicht anmelden. Weitere Informationen zum Vorgehen bei Prüfungsunfähigkeit finden sie hier.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise bei Stud.IP.

Klausurtermine

Das Probeexamen findet an folgenden Terminen statt:

Öffentliches Recht I 19.02.2026 08.30-13.30 Uhr
Öffentliches Recht II 20.02.2026 08.30-13.30 Uhr
Strafrecht 23.02.2026 08.30-13.30 Uhr
Zivilrecht I 24.02.2026 08.30-13.30 Uhr
Zivilrecht II 26.02.2026 08.30-13.30 Uhr
Zivilrecht III 27.02.2026 08.30-13.30 Uhr

Bitte beachten Sie für die Räume die Hinweise bei Stud.IP.

Vorkorrektur

Aufgrund der rechtzeitigen Rückgabe und Besprechung der Probeexamensklausuren entfällt die Möglichkeit einer Vorkorrektur.

Termin

19. Feb. 2026 27. Feb. 2026
08:30 - 13:30

Anmeldefrist

02. Februar 2026