Nachwuchsförderung

Förderung wissenschaftlicher Nachwuchsinitiativen

Die wissenschaftliche Nachwuchsförderung ist ein zentrales Anliegen des Lehrstuhlinhabers. Neben der lokalen Weiterbildung der lehrstuhlangehörigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt der Lehrstuhl die Tätigkeiten der Nachwuchsinitiativen Junges Forum Rechtsphilosophie (JFR) und Junges Strafrecht (jS).

Junges Forum Rechtsphilosophie (JFR)

Das Junge Forum Rechtsphilosophie (JFR) ist die Vereinigung junger deutschsprachiger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Bereichen Rechts- und Sozialphilosophie, Rechtstheorie und Rechtssoziologie. Es wurde Anfang der 90er Jahre ins Leben gerufen und steht in enger Verbindung mit der Deutschen Sektion der 1909 begründeten Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie (IVR). Die Mitgliedschaft im JFR ist kostenlos.

Das JFR dient dem Austausch und Kontakt unter jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Bereich der Rechts- und Sozialphilosophie, Rechtstheorie und Rechtssoziologie. Hierzu veranstaltet das JFR jährliche Tagungen, auf denen die Forschungsprojekte der Mitglieder in einem interessierten und informierten Kreis vorgestellt und diskutiert werden können.

Die Vorträge der JFR-Tagungen werden regelmäßig in Tagungsbänden als Beihefte zur Zeitschrift „Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie“ (ARSP) veröffentlicht. Neben den Tagungen bietet das JFR stets aktuelle Informationen rund um die Rechtsphilosophie. Diese gehen den Mitgliedern als Newsletter zu, in dem regelmäßig auch über die Aktivitäten des JFR berichtet wird.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Junges Strafrecht (jS)

Das Junge Strafrecht möchte dem deutschsprachigen wissenschaftlichen Nachwuchs im Strafrecht eine Plattform bieten, auf der man sich fachlich austauschen, eigene Forschungsprojekte diskutieren und neue Kontakte knüpfen kann. Das Junge Strafrecht organisiert zu diesem Zweck regelmäßig wissenschaftliche Symposien, die an wechselnden Universitätsorten stattfinden und jeweils von einem Team der veranstaltenden Fakultät organisiert werden. Eingeladen sind insbesondere Habilitandinnen und Habilitanden, Doktorandinnen und Doktoranden sowie alle, die sich zum wissenschaftlichen Nachwuchs zählen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Gutachten und Empfehlungsschreiben für Studierende

Für Studierende, die erfolgreich an einer Lehrveranstaltung des Lehrstuhlinhabers teilgenommen haben, erstellt der Lehrstuhlinhaber gerne akademische Gutachten und Empfehlungsschreiben für Stipendien und Auslandsaufenthalte.

Neben der Übersendung der üblichen Unterlagen (Motivationsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Kopie des Abiturzeugnisses, Übersicht über Studienleistungen, ggf. Kopie des Zeugnisses über die Erste Juristische Prüfung, sonstige Bescheinigungen von Interesse, z.B. Zeugnisse über Praktikumszeiten, Sprachkurse, Zusatzausbildungen etc.). Auch sind etwaige Unterlagen der stipendienvergebende Stelle einzureichen und die Deadline für die Einreichung der Unterlagen mitzuteilen.

Bitte beachten Sie, dass die sorgfältige Erstellung eines Gutachtens bzw. Empfehlungsschreibens einige Zeit in Anspruch nehmen kann; planen Sie bitte eine Bearbeitungszeit von mindestens vier Wochen ein. Bitte beachten Sie außerdem, dass der Lehrstuhlinhaber nur persönlich adressierte Gutachten und Empfehlungsschreiben erstellt, da dieses Vorgehen eine höhere Glaubwürdigkeit und Aussagekraft garantiert als die Erstellung allgemeiner Gutachten („To whom it may concern“). Zur Vorbereitung des Gutachtens bzw. Empfehlungsschreibens wird ein 30minütiges persönliches Gespräch mit dem gutachtenserstellenden Lehrstuhlinhaber durchgeführt. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den Lehrstuhlinhaber.

Betreuung wissenschaftlicher Abschluss- und Qualifikationsarbeiten

Bachelor- und Masterarbeiten

Am Lehrstuhl werden laufend Bachelor- und Masterarbeiten angeboten und betreut. Bei Interesse an der Anfertigung einer solchen Arbeit wenden Sie sich bitte an den Lehrstuhlinhaber.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Prüfungsamts der Juristischen Fakultät Hannover.

Promotion

Dissertationsthemen werden im Strafrecht – insbes. Wirtschaftsstrafrecht, Medizinstrafrecht, Grundlagen des Strafrechts –, im Strafprozessrecht und in der juristischen Grundlagenforschung – insbes. Rechtsphilosophie, Rechtstheorie, juristische Methodenlehre, juristische Zeitgeschichte – vergeben. Dissertationen sind wissenschaftlichen Arbeiten, die dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit dienen (§ 1 Abs. 2 PromO). Die Betreuung von Dissertationen setzt die Bereitschaft voraus, eine Arbeit zu verfassen, die diesen Anforderungen genügt. Weitere Voraussetzungen sind ein sehr guter Studienerfolg und ein glaubhaftes Interesse an einem fachlich einschlägigen Thema. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den Lehrstuhlinhaber.

Rechtsgrundlagen einer Promotion an der Leibniz Universität Hannover:

  • Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover zur Erlangung des Grades eines Doktors des Rechts (Dr. jur.) in der Fassung vom 28. Juni 2017 – PromO – (Verkündungsblatt der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover vom 07.09.2017)
  • Ordnung der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in der Fassung vom 15. Juli 2015 (Verkündungsblatt der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover vom 05.08.2015)

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.jura.uni-hannover.de/de/promotion/