Im Rahmen der Ringvorlesung „Wissenschaftsfreiheit: Internationale Hochschulen zwischen Erkenntnis und Agenda” der Universität Hamburg hielt Prof. Dr. Nikolas Eisentraut am 28. Oktober 2025 einen Vortrag zum Thema „Die Wissenschaftsfreiheit des Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG: Schutzdimensionen und ihre Grenzen”.
In dem Vortrag wird das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit allgemeinverständlich erläutert und auch für Nichtjurist:innen zugänglich eingeordnet. Neben den verfassungsrechtlichen Grundlagen beleuchtet der Vortrag aktuelle Debatten – darunter Diskussionen um Genderverbote, Zivilklauseln, Cancel Culture, Wissenschaftsfeindlichkeit sowie Fragen der Resilienz im Wissenschaftssystem – und ordnet sie grundrechtlich ein.
Der Vortrag kann über die Plattform Lecture2Go der Universität Hamburg abgerufen werden.
Open-Access-Kommentierung erscheint im Mai
Für Mai ist zudem die Veröffentlichung einer ausführlichen Kommentierung des Grundrechts der Wissenschaftsfreiheit im ersten Open-Access-Kommentar zum Grundgesetz angekündigt. Das Projekt wird vom OZUG Grundgesetz herausgegeben und auf www.oa-kommentar.de frei zugänglich veröffentlicht.
Damit wird die verfassungsrechtliche Einordnung der Wissenschaftsfreiheit künftig nicht nur im Vortrag, sondern auch in ausführlicher schriftlicher Form öffentlich zugänglich sein.
Im Mai steht dann auch die Veröffentlichung der Kommentierung des Grundrechts der Wissenschaftsfreiheit im ersten Open-Access-Kommentar zum Grundgesetz (@ozuggrundgesetz ) auf www.oa-kommentar.de an: Dort kann dann alles nochmal ganz genau nachgelesen werden.