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Anhörung zu § 219a StGB – „Muss das Strafrecht geändert werden, um Schwangeren mehr und/oder bessere Informationen zu geben?“

Anhörung zu § 219a StGB – „Muss das Strafrecht geändert werden, um Schwangeren mehr und/oder bessere Informationen zu geben?“

Am 27. November 2018 diskutierte Frau Prof. Dr. Beck im Rahmen einer Veranstaltung der CDU-Landtagsfraktion den Umgang mit § 219a StGB (§ 219a StGB).

Auslöser dieser Debatte war die Verurteilung einer Ärztin aus Hessen, die wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt wurde und im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Gießen scheiterte.

Nach einer Begrüßung durch den Fraktionsvorsitzenden Dirk Toepffer – Mitglied des Landestages – folgten Statements sowie eine Podiumsdiskussion von Vertretern aus Ärzteschaft, Kirchen und Rechtswissenschaft.

Am Ende stellt sich die Frage, wie mit der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zukünftig verfahren werden soll: Beibehaltung, Abschaffung oder Neufassung des § 219a StGB?