Automatisierte Systeme werfen versicherungsrechtlich insbesondere zwei Fragenkreise auf:
Der eine betrifft die Versicherung automatisierter Systeme, einerseits für den Fall, dass ihr Einsatz zu Schäden bei Dritten führt, andererseits, wenn solche Systeme selbst beeinträchtigt werden, etwa durch Hackerangriffe.
Der andere betrifft den Einsatz automatisierter Systeme beim Versicherer, etwa bei der Produktgestaltung, bei der Vertragsanbahnung oder bei der Schadensabwicklung.
Beiden Fragenkreisen geht Prof. Eichelberger in seinem Beitrag "Versicherungsrecht" im Werk "Automatisierte Systeme" nach. Themen sind unter anderem:
- Schäden durch automatisierte Systeme: Haftpflichtversicherung; haftpflichtunabhängige Entschädigung ("KI-Unfallversicherung")?
- Schäden an automatisierten Systemen: Emerging Risks, Cyber-Versicherung (AVB Cyber)
- Automatisierte Einzelfallentscheidung (Art. 22 DSGVO: Zulässigkeit, Informations- und Auskunftspflichten)
- Individualisierte Prämiengestaltung ("Telematik-Tarife")
- Automatisierte Anbahnung und Abschluss von Versicherungsverträgen
- Versicherungsaufsichtsrecht