Die Digitalisierung der Arbeitsprozesse im öffentlichen Sektor stellt neue Anforderungen an ein adaptives Personalmanagement. Mit der Einführung technischer Systeme in Behörden wird nicht nur der Auftrag formuliert, die Kerncurricula für die Ausbildung im öffentlichen Sektor zukunftsfähig zu machen, viel mehr wird es Aufgabe des behördlichen Personalmanagements sein, den gesteigerten Kompetenzanforderungen durch berufliche Fort- und Weiterbildung gerecht zu werden.
Im Beitrag "Dienstrechtliche Rahmenbedingungen der digitalen Transformation“ untersuchen Prof. Dr. Margrit Seckelmann vom Institut für Rechtsinformatik und Martin Humberg von der Universität Speyer, inwieweit der Rechtsrahmen für die Fort- und Weiterbildung der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst noch adäquat ist, um die digitale Transformation zu unterstützen.
Der Beitrag beruht auf einem Gutachten der Autor*innen, welches im Rahmen des vom IT-Planungsrates initiierten Forschungsprojekts „Qualifica Digitalis“ vorgelegt worden ist.
Der erste Teil des Beitrags – abgedruckt in der Zeitschrift Verwaltungsarchiv, Jahrgang 2022 auf den Seiten 97 bis 141 – arbeitet die Problemstellung heraus und analysiert den Regelungsbestand bezüglich eines möglichen Rechtsanspruchs auf „digitale“ (Weiter-)Qualifikation.