Faculty of Law News & Events News
Die Aufsicht der Bafin über den Finanzmarkt: Rückblick auf die Gastvorlesung von Dr. Thorsten Becker

Die Aufsicht der Bafin über den Finanzmarkt: Rückblick auf die Gastvorlesung von Dr. Thorsten Becker

© Juristische Fakultät Hannover

Am 06. Juni 2026 fand erneut eine Veranstaltung der Forschungsstelle für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Kapitalmarktstrafrecht im Rahmen der Vorlesung „Kapitalmarktrecht“ (Schwerpunktbereich 2 und Schwerpunktbereich 3 statt. Hierzu hatte der Lehrstuhl für Zivilrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (Prof. Dr. Petra Buck-Heeb) eingeladen.

Für eine Gastvorlesung im Rahmen der Vorlesung „Kapitalmarktrecht II“ konnte Herr Dr. Thorsten Becker gewonnen werden. Der Referent ist Regierungsdirektor bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in Frankfurt am Main und leitet dort das Referat für Grundsatzfragen des Verbraucherschutzes. Er ist zudem nebenamtlicher Lehrbeauftragter der Bafin an der Hochschule der Deutschen Bundesbank in Hachenburg. Davor war er längere Zeit als Rechtsanwalt im Bereich Kapitalmarktrecht in internationalen Kanzleien tätig.

Herr Becker gab in seiner Gastvorlesung Einblicke in die Arbeit, Struktur und Rolle der Bafin als Behörde. Zunächst erfolgte ein Überblick über die zentralen Geschäftsbereiche der Bafin, wozu u.a. die Bankenaufsicht, die Versicherungsaufsicht, die Wertpapieraufsicht, die Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung sowie die Abwicklung von Instituten zählen. Sodann wurden die wesentlichen Aufsichtsformen der Bafin wie die Solvenz-, Markt- und Verhaltensaufsicht vorgestellt. 

Solvenzaufsicht umfasst die Erlaubnispflicht vor Aufnahme einer Tätigkeit. Anschaulich dargelegt wurde dies anhand eines Fallbeispiels. Des Weiteren wurde die laufende Solvenzaufsicht angesprochen (Finanz- und Rechtsaufsicht, Inhaberkontrollanzeigen sowie fachliche Eignung v.a. der Geschäftsleiter). Die Verhaltensaufsicht betrifft die Aspekte an der „Schnittstelle zum Kunden“. Es folgte ein Überblick über wichtige Verhaltens- und Organisationspflichten. Hier wurde die Materie ebenfalls sehr anschaulich an Praxisbeispielen verdeutlicht.

Der Referent ging anschließend auf die Maßnahmen im Rahmen der laufenden Aufsicht ein. Nach einer Darstellung der allgemeinen Maßnahmen wurden spezielle Maßnahmen bei Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen sowie die Sanktionierung sowie das naming & shaming behandelt. Als Exkurs wurde des Weiteren über die Verhaltensaufsicht im Versicherungsbereich und im Bankenbereich berichtet.

Einen besonderen Schwerpunkt der Gastvorlesung bildete der Auftrag der Bafin zum kollektiven Verbraucherschutz im Zusammenhang mit der Wertpapieraufsicht. Klargestellt wurde, dass kein Mandat der Bafin für den individuellen Verbraucherschutz besteht. Auch auf weitere Aspekte des Verbraucherschutzes, wie z.B. die Basisinformationsblätter nach der PRIIPs-VO, das Mystery Shopping, die behördlichen Warnungen, die Verbraucheraufklärungen sowie die finanzielle Bildung und abschließend die Möglichkeit zur Produktintervention als ultima ratio wurde eingegangen.

Schließlich waren weitere Themen die Marktaufsicht und andere, exemplarisch aufgeführte Aufgaben der Bafin. Darunter fallen etwa die Billigung u.a. von Prospekten, die Überwachung von Unternehmensübernahmen, die Bekämpfung von Insidergeschäften und Marktmanipulation, die Bilanzkontrolle usw.

Im Zusammenhang mit den Ausführungen des Vortragenden wurden von den Teilnehmern zahlreiche Fragen gestellt. Angesprochen wurde z.B. das Zusammenspiel der „Kryptoaufsicht“ mit der Glücksspielaufsicht, der Umgang mit Whistleblowern, den Umgang mit KI-Programmen (z.B. ChatGPT), die auf Nachfrage Anlage„empfehlungen“ geben.

Über die Schwerpunktbereiche 2 und 3

Der Schwerpunkt 2 (Arbeit, Unternehmen, Soziales) befasst sich mit der rechtlichen Ordnung zentraler Bereiche unseres Wirtschafts- und Arbeitslebens. Der Schwerpunkt gliedert sich dementsprechend in drei Fächer: Arbeitsrecht, Unternehmensrecht, Sozialrecht. Mehr erfahren Sie hier.

Der Schwerpunkt 3 (Handel, Wirtschaft und Unternehmen) bietet seinen Studierenden die Möglichkeit, sich mit Fragen des Handels-, Wirtschafts- und Unternehmensrechts auseinanderzusetzen und sich dabei auf eines der drei Rechtsgebiete zu spezialisieren. In den Pflichtfächern werden die Grundlagen der drei Rechtsbereiche vermittelt. Mehr erfahren Sie hier.

Über die Forschungsstelle für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Kapitalmarktstrafrecht

Die Forschungsstelle widmet sich einem Rechtsgebiet von hoher praktischer Relevanz, welches durch ein Zusammenwirken der durch die Mitglieder vertretenen Rechtsgebiete gekennzeichnet ist. Sie hat sich die Vorbereitung und Durchführung von Forschungsprojekten ggf. in Verbindung mit weiteren Einrichtungen zur Aufgabe gemacht.

Mehr erfahren Sie hier.

Published by VCL