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Prof. Dr. Heinrich Kiel zum Vizepräsidenten des BAG ernannt

Prof. Dr. Heinrich Kiel zum Vizepräsidenten des BAG ernannt

© Robert Zarajewski

Prof. Dr. Heinrich Kiel, seit 2011 Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover, ist kürzlich vom Bundespräsidenten zum Vizepräsidenten des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ernannt worden. 

Professor Kiel studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Kiel und wurde dort im Jahr 1990 promoviert. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Oktober 1991 in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Niedersachsen ein. Er war dort an den Arbeitsgerichten Hannover und Celle tätig. Von 1994 bis 1996 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet. 1997 wurde Herr Prof. Dr. Kiel zum Direktor des Arbeitsgerichts Celle ernannt. Im Jahr 2000 erfolgte seine Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht und im Jahr 2006 zum Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen. 2007 wechselte Herr Prof. Dr. Kiel als Ministerialdirigent zum Landesrechnungshof Niedersachsen. Mit seiner Wahl zum Richter am Bundesarbeitsgericht wurde er ab Juli 2009 dem Siebten Senat zugewiesen, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit 2014 war. 

Nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht am 1. November 2018 wurde Herrn Prof. Dr. Kiel der Vorsitz des Neunten Senats übertragen. An der Fakultät ist Prof. Kiel ein beliebter und erfolgreicher Dozent im Schwerpunkt 2 (Arbeit, Unternehmen, Soziales). Geradezu berühmt sind seine Exkursionen zum Bundesarbeitsgericht.

Die Fakultät gratuliert Prof. Dr. Kiel herzlich zu seiner Ernennung und freut sich über die große Ehre, den Vizepräsidenten des BAG unter ihren Honorarprofessoren zu wissen.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung 10/26 des BAG.

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