Faculty of Law News & Events News
Stärke des Völkerrechts oder Recht des Stärkeren: Rückblick auf den Vortrag von Prof. Dr. Jochen Rauber bei der Juristischen Studiengesellschaft

Stärke des Völkerrechts oder Recht des Stärkeren: Rückblick auf den Vortrag von Prof. Dr. Jochen Rauber bei der Juristischen Studiengesellschaft

© Leander Grau | Juristische Fakultät

Am 05. Mai 2026 fand im Landgericht Hannover ein von der Juristischen Studiengesellschaft Hannover organisierter Vortrag von Prof. Dr. Jochen Rauber zum Thema „Zukunft des Völkerrechts: Stärke des Rechts oder Recht des Stärkeren?“ statt.

Der Vortrag von Prof. Dr. Rauber begann um 19.00 Uhr und stieß auf großes Interesse. Der Sitzungssaal war stark besucht; unter den Zuhörern befanden sich Professor*innen, Richter*innen, Studierende sowie zahlreiche weitere Interessierte. Die hohe Resonanz verdeutlichte die Aktualität des Themas, das vor dem Hintergrund gegenwärtiger internationaler Konflikte und zunehmender Zweifel an der Wirksamkeit des Völkerrechts von besonderer Bedeutung erscheint. Im Zentrum des Vortrags stand die Frage, ob sich das Völkerrecht tatsächlich in einer grundlegenden Krise befindet oder ob der gegenwärtig häufig formulierte „Abgesang“ auf das Völkerrecht möglicherweise doch zu weit geht. 

Krisenwahrnehmung: Recht des Stärkeren?

Ausgehend von aktuellen geopolitischen Entwicklungen stellte Prof. Dr. Rauber zunächst die weit verbreitete Sichtweise dar, dass internationale Regeln zunehmend missachtet würden und politische Macht das Verhalten von Staaten wieder stärker bestimme als rechtliche Bindungen. Und tatsächlich seien diese Diagnosen und Befürchtungen mit Blick auf die Ereignisse der letzten Jahre und Jahrzehnte nicht gänzlich unbegründet.

Eine solche Betrachtungsweise gehe jedoch nicht über die Benennung der Probleme hinaus. Sie vermöge die Ambivalenzen und Wirkzusammenhänge nicht sichtbar zu machen, die dem Völkerrecht weiterhin die kaum verzichtbare Funktion eines zentralen rechtlichen und normativen Ordnungsrahmens internationaler Beziehungen zuwiesen. Im weiteren Verlauf seines Vortrags vertrat Prof. Dr. Rauber daher die zentrale These, dass die gegenwärtige Wahrnehmung einer Krise des Völkerrechts keineswegs mit dessen Bedeutungsverlust gleichzusetzen sei, was er im Folgenden anhand verschiedener Argumente zu begründen suchte.

Fünf Formen staatlichen Handelns

Um die Ambivalenz der völkerrechtlichen Gegenwart zu verstehen – also die Frage, wie Staaten das Völkerrecht ablehnen, unterlaufen oder verletzen können, ohne dass dieses zwangsläufig an Bedeutung oder Wirkkraft einbüßen müsse –, gelte es zunächst genauer zu bestimmen, in welcher Weise sich gegen das Völkerrecht gerichtetes staatliches Handeln äußere. Prof. Dr. Rauber identifizierte in seiner Analyse dabei fünf Erscheinungsformen. Diese reichten von eher verdeckten Strategien der Umgehung bis hin zur offenen Zurückweisung und zum Bruch rechtlicher Bindungen. Ihnen liege eine zunehmende Eskalation der jeweiligen Handlungsstrategien zugrunde; zudem ließen sich für sämtliche Erscheinungsformen – bedauerlicherweise – aktuelle Beispiele finden.

Die erste Form bestehe darin, unter Berufung auf vermeintliche Rechtstreue sogenannte ‚alternative Fakten‘ zu schaffen. Das Völkerrecht werde hierbei nicht offen infrage gestellt; vielmehr werde behauptet, die rechtlichen Voraussetzungen eines Handelns seien erfüllt, obwohl die zugrunde gelegten Tatsachen nicht der Realität entsprechen. Als Beispiele wurden unter anderem die US-amerikanische Behauptung irakischer Massenvernichtungswaffen oder russische Darstellungen eines angeblich drohenden Genozids in der Ukraine angeführt. Die rechtliche Norm selbst bleibe dabei formal unangetastet, werde jedoch durch die Vortäuschung eines passenden Sachverhalts faktisch ausgehöhlt.

Die zweite Strategie verfolge einen offensiveren Ansatz und ziele auf die Umdeutung bestehender Rechtsnormen ab. Nicht die Tatsachenlage, sondern die Reichweite und der Inhalt des Rechts würden neu interpretiert. Als Beispiele wurde etwa die Ausweitung des Selbstverteidigungsrechts auf Präventivschläge oder der Versuch genannt, menschenrechtliche Verpflichtungen stärker von nationalen Besonderheiten abhängig zu machen. Während die grundsätzliche Bindung an das Völkerrecht bestehen bleibe, werde dessen Inhalt im eigenen Interesse verändert.

Als dritte Form beschrieb Prof. Dr. Rauber Strategien des Ausweichens. Staaten versuchten dabei, als belastend empfundene Verpflichtungen zu umgehen, indem sie internationale Verträge oder Organisationen verlassen oder alternative Institutionen schaffen (Austritt der USA aus dem Pariser Klimaschutzabkommen; Gründung des Friedensrats). Ziel sei es, sich bestehenden Rechtsbindungen zu entziehen, ohne die Existenz des Völkerrechts grundsätzlich infrage zu stellen.

Die vierte Eskalationsstufe richte sich unmittelbar gegen die Funktionsfähigkeit völkerrechtlicher Institutionen selbst. Dies könne etwa durch die Verweigerung finanzieller Beiträge, die Blockade institutioneller Prozesse oder andere Maßnahmen geschehen, die internationale Einrichtungen in ihrer Arbeit erheblich beeinträchtigen. Anders als bei den vorherigen Strategien gehe es hier nicht mehr primär um die Umgehung einzelner Regeln, sondern um die gezielte Schwächung der Institutionen, die deren Einhaltung überwachen und sichern sollen.

Die fünfte und weitreichendste Form stelle schließlich die offene Ablehnung des Völkerrechts dar. In dieser letzten Eskalationsstufe werde internationales Recht nicht mehr gerechtfertigt, umgedeutet oder umgangen, sondern als verbindlicher Ordnungsrahmen grundsätzlich zurückgewiesen. Der Referent betonte, dass diese Form der offenen Distanzierung eine neue Qualität aufweise, da sie auf eine zunehmende Gleichgültigkeit gegenüber rechtlichen Bindungen schließen lasse.

Stärke des Rechts: Wirksamkeit, Bestandskraft und Resilienz

Der Annahme, der heute beobachtbare Rückgriff auf diese Formen führe zwangsläufig zum Ende des Völkerrechts, stellte Prof. Dr. Rauber sodann verschiedene Aspekte entgegen, die dennoch für dessen fortbestehende Stabilität und Bedeutung sprächen.

So verwies er zunächst darauf, dass sich einige der genannten Strategien sogar innerhalb des völkerrechtlichen Rahmens bewegten. Der Austritt aus internationalen Organisationen oder die Kündigung von Verträgen seien häufig selbst völkerrechtlich vorgesehene Möglichkeiten. Wer solche Instrumente nutze, bewege sich weiterhin innerhalb der rechtlichen Ordnung und stelle deren Existenz somit nicht grundsätzlich infrage. Kritik richte sich daher häufig weniger gegen das Völkerrecht als solches als vielmehr gegen bestimmte Ausprägungen einer liberal geprägten internationalen Ordnung.

Selbst jene Staaten, die das Völkerrecht öffentlich relativieren oder kritisieren, könnten zudem wohl kaum vollständig auf internationale Rechtsstrukturen verzichten, welche etwa Friedensverträge, Handelsabkommen, territoriale Ansprüche oder internationale Kooperationen ermöglichen und absichern. Internationale Staatenbeziehungen seien schließlich weiterhin auf Stabilität, Berechenbarkeit und letztlich verbindliche Regeln angewiesen.

Zudem betonte Prof. Dr. Rauber, dass große Teile des Völkerrechts im Alltag weitgehend unbemerkt funktionierten. Während die öffentliche Aufmerksamkeit häufig auf spektakuläre Krisenfälle gerichtet sei (Stichwort: selektive Medien und negative Verzerrung), würden funktionierende Bereiche internationaler Zusammenarbeit oftmals als selbstverständlich angesehen oder gar nicht mehr wahrgenommen. Genannt wurden unter anderem internationale Postsysteme, der grenzüberschreitende Reise- und Handelsverkehr, konsularische Unterstützung im Ausland sowie zahlreiche weitere alltägliche Abläufe, die allesamt auf völkerrechtlichen Vereinbarungen beruhten.

Im Hinblick auf die Widerstandsfähigkeit völkerrechtlicher Normen führe der bloße Umstand, dass Staaten gegen Regeln verstoßen, auch nicht automatisch zu deren Bedeutungsverlust. Entscheidend sei vielmehr, wie die internationale Gemeinschaft auf solche Verstöße reagiere. Solange Rechtsverletzungen weiterhin als solche benannt und kritisiert werden, bleibe die normative Bindungswirkung grundsätzlich erhalten.

Auch die zunehmende gesellschaftliche Bedeutung des Völkerrechts vermöge insoweit Anlass zur Hoffnung geben. Das Völkerrecht fungiere längst nicht mehr ausschließlich als Instrument zwischenstaatlicher Beziehungen, sondern werde zunehmend auch von gesellschaftlichen Akteuren als Maßstab politischer Kritik herangezogen. Fragen des Klimaschutzes, der Menschenrechte oder internationaler Konflikte würden heute regelmäßig unter Rückgriff auf völkerrechtliche Argumente diskutiert. Die sich hierin ausdrückende Debattenkultur könne somit die Völkerrechtstreue und Zugewandtheit der jeweiligen Staatsregierungen beeinflussen und seine Bedeutung generell stärken.

Abschließend verwies Prof. Dr. Rauber auf die Entwicklung der internationalen Gerichtsbarkeit. Gerade die hohe Auslastung des Internationalen Gerichtshofs und die zunehmende Beteiligung von Staaten an internationalen Verfahren sprächen gegen eine generelle Abkehr vom Völkerrecht. Vielmehr zeige sich, dass insbesondere kleinere und politisch weniger einflussreiche Staaten weiterhin darauf vertrauten, durch das Recht ein Gegengewicht zur bloßen Machtpolitik schaffen zu können.

Zukunft des Völkerrechts

Zum Abschluss wagte Prof. Dr. Rauber dann einen vorsichtigen Blick auf die zukünftige Entwicklung des Völkerrechts. Zwar seien Prognosen naturgemäß mit Unsicherheiten verbunden, dennoch zeichne sich aus heutiger Sicht eine mögliche Entwicklung ab: Das Völkerrecht werde auf absehbare Zeit nicht verschwinden, könnte sich jedoch in seiner inhaltlichen Ausrichtung verändern. Denkbar sei insbesondere eine Rückbesinnung auf stärker koordinierende Funktionen. Während Bereiche wie Diplomaten- und Konsularrecht, das Vertragsrecht oder Regelungen zur staatlichen Zuständigkeit weiterhin zentrale Bedeutung behalten dürften, könnten gemeinschaftsbezogene Anliegen wie Klima- und Umweltschutz, Menschenrechtsschutz oder internationale Strafgerichtsbarkeit künftig stärker unter politischen Druck geraten.

Gleichzeitig machte Prof. Dr. Rauber deutlich, dass eine solche Entwicklung keineswegs zwangsläufig eintreten müsse. Eine internationale Ordnung, die sich ausschließlich an Machtinteressen orientiert, würde nicht nur für schwächere Staaten erhebliche Risiken mit sich bringen, sondern letztlich auch für starke Staaten selbst hohe Kosten verursachen. Verlässlichkeit, Planbarkeit und die Stabilität rechtlicher Rahmenbedingungen seien Voraussetzungen für funktionierende internationale Beziehungen und lägen daher letztlich im Interesse aller Akteure. Gerade deshalb könne auch eine machtorientierte Weltordnung langfristig kaum vollständig auf rechtliche Strukturen verzichten.

Die aktuellen Entwicklungen ließen zwar tiefgreifende Herausforderungen für die internationale Rechtsordnung erkennen, hieraus könne jedoch nicht vorschnell auf einen grundlegenden Bedeutungsverlust des Völkerrechts geschlossen werden. Weniger die Existenz des Völkerrechts selbst stehe zur Disposition als vielmehr dessen zukünftige Ausgestaltung und Durchsetzungskraft. Die Stärke des Völkerrechts hänge letztlich davon ab, ob Staaten und Gesellschaften weiterhin bereit sind, rechtliche Bindungen als verbindlichen Maßstab internationalen Handelns zu verteidigen.

Den Abschluss des Abends bildeten eine angeregte Frage- und Diskussionsrunde sowie die abschließende Überreichung eines Präsents durch die Juristische Studiengesellschaft an Prof. Dr. Rauber als Dank für seinen Vortrag und sein außerordentliches Engagement.

Verfasst von Leander Grau. 

Über die Juristische Studiengesellschaft

Die Juristische Studiengesellschaft Hannover verfolgt das Ziel, ein Bindeglied zwischen den in verschiedenen juristischen Berufszweigen und allen anderen auf den Gebieten des Rechts, des Staates und der Wirtschaft tätigen Personen zu sein. Dies soll vornehmlich durch die Veranstaltung von Vorträgen und Diskussionen über grundsätzliche und aktuelle Fragen aus den genannten Gebieten erreicht werden. Vorstands- und Beiratsmitglieder der JSG Hannover sind zahlreiche Professor*innen unserer Fakultät.

Weitere Veranstaltungen der Juristischen Studiengesellschaft Hannover finden Sie hier.

Published by Leander Grau