Unter dem Titel „Verbeamtung Ja oder Nein? Was Rechtsreferendare berücksichtigen sollten“ hat Felix Moskalev, Student der Rechtswissenschaften der Leibniz Universität Hannover, einen Beitrag im FAZ-Einspruch veröffentlicht. Felix Moskalev ist studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und das Recht der neuen Technologien (Prof. Dr. Timo Rademacher).
In seinem Beitrag zeigt Felix Moskalev auf, unter welchen Bedingungen Studenten über Ihre Eltern krankenversichert sind und wann eine private oder gesetzliche studentische Krankenversicherung greift. Ein Wechsel der Versicherung ist dabei nach dem Studium möglich, wobei die Entscheidung für Juristen oft mit dem Beginn des Referendariats zusammenfällt.
Besonders Referendare sollten daher bei der Wahl ihrer Krankenversicherung aufpassen, da ein späterer Wechsel aus einer privaten in eine gesetzliche Krankenversicherung nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Gerade für Referendare beinhaltet der Beitrag Tipps, worauf bei der Wahl der Krankenversicherung zu achten ist, insbesondere, wenn das Referendariat in einem der vier Bundesländer absolviert wird, in denen Referendare verbeamtet werden können.
Den gesamten Beitrag können Sie hier im FAZ-Einspruch nachlesen. Zum Lesen des Beitrags ist ein Abonnement bei FAZ Einspruch erforderlich.