Redaktionelle Leitsätze:
- Im Rahmen des Mordmerkmals der Heimtücke kommt es auf die Arg- und Wehrlosigkeit bei der Tötung eines wenige Wochen/Monate alten Kleinkindes nicht an, da es noch nicht zur Gegenwehr fähig ist.
- Vielmehr kommt es auf die Arg- und Wehrlosigkeit eines schutzbereiten Dritten an. Darunter fällt eine person, die den Schutz des Kindes übernommen hat und dies auch zum Tatzeitpunkt noch tut oder durch das Vertrauen in den Täter nicht tut.
- Außerdem muss diese Person schutzfähig sein. Dafür muss die Person eine gewisse räumliche Nähe zu dem Kleinkind haben.