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BVerwG, Beschluss vom 07.07.2022 – 1 WB 5.22

BVerwG, Beschluss vom 07.07.2022 – 1 WB 5.22

Die allgemeine Regelung die Soldaten zur Impfung gegen Covid-19 als Basisimpfung verpflichtet ist formell und materiell rechtmäßig.

Leitsatz der Redaktion:

Das Bundesministerium der Verteidigung ist im Rahmen der ihr aus § 10 Abs 4 SG zustehenden Weisungsbefugnis berechtigt, den Kreis der notwendigen Schutzimpfungen durch Verwaltungsvorschrift festzulegen und um die Covid-19-Impfung zu erweitern.

Pressemitteilung des BVerwG.