Amtlicher Leitsatz:
Umweltschutzvereinigungen sind befugt, immissionsschutzrechtliche Entscheidungen, mit denen die Frist zur Errichtung oder Inbetriebnahme einer Anlage verlängert wird, vor Gericht anzufechten.
Umweltschutzvereinigungen dürfen gegen Verlängerungsentscheidungen im Immissionsschutzrecht klagen.
Amtlicher Leitsatz:
Umweltschutzvereinigungen sind befugt, immissionsschutzrechtliche Entscheidungen, mit denen die Frist zur Errichtung oder Inbetriebnahme einer Anlage verlängert wird, vor Gericht anzufechten.