Da eine anlegergerechte Beratung unter anderem eine auf die Ziele und Verhältnisse des einzelnen Anlegers abgestimmte Auswahlentscheidung erfordert, ist sie nicht allein schon dadurch erbracht, dass der Anlageberater dem Anleger rechtzeitig vor der Anlageentscheidung einen Emissionsprospekt zur Lektüre übergibt. Maßgeblich ist vielmehr, ob die Auswahlentscheidung als solche vertretbar ist.