Redaktionelle Leitsätze:
- Eine Fußgängerin müsse sich ein Mitverschulden i.H.v. 25 % anrechnen lassen, wenn der Fahrer für sie erkennbar gewesen sei, als sie die Fahrbahn betreten habe.
- Wird ein Fußgänger, der eine Straße überquerte, von einem alkoholisierten Fahrer eines Pkws erfasst, ist davon auszugehen, dass dem Fahrer der Verkehrsverstoß unterlaufen sei, weil er alkoholisiert gewesen sei.
- Da der Fahrer frei Sicht hatte, ist anzunehmen, dass ein nüchterner Fahrer die Klägerin wahrgenommen und rechtzeitig gebremst hätte.