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OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 25.01.2024 – 26 U 11/23

OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 25.01.2024 – 26 U 11/23

Ereignet sich ein Unfall in einer Verkehrslage und unter Umständen, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können, spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass die Trunkenheit für den Unfall ursächlich war.

Redaktionelle Leitsätze:

  1. Eine Fußgängerin müsse sich ein Mitverschulden i.H.v. 25 % anrechnen lassen, wenn der Fahrer für sie erkennbar gewesen sei, als sie die Fahrbahn betreten habe.
  2. Wird ein Fußgänger, der eine Straße überquerte, von einem alkoholisierten Fahrer eines Pkws erfasst, ist davon auszugehen, dass dem Fahrer der Verkehrsverstoß unterlaufen sei, weil er alkoholisiert gewesen sei.
  3. Da der Fahrer frei Sicht hatte, ist anzunehmen, dass ein nüchterner Fahrer die Klägerin wahrgenommen und rechtzeitig gebremst hätte.

Urteil frei zugänglich.