Amtlicher Leitsatz:
Wenn eine Steigerung der 7-Tages-Inzidenz auf einen Wert von mehr als 35 nach den konkret gegebenen Umständen nicht bereits voraussehbar ist, fehlt für einen Normenkontrolleilantrag gegen eine Regelung, die an eine 7-Tages-Inzidenz von 35 anknüft, die Antragsbefugnis. Dies gilt insbesondere, wenn für die Geltung der verschärften Regelung ein einmaliges Überschreiten nicht genügt.