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OVG Lüneburg, Urteil vom 09.06.2021 – 13 LC 534/18

OVG Lüneburg, Urteil vom 09.06.2021 – 13 LC 534/18

Klausel in öffentlich-rechtlichem Vertrag, die keine Vergütungsanpassung bei Leistungsschwankungen vorsieht, wirksam.

Amtlicher Leitsatz:

Eine Vertragsklausel in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Vorhaltung von Rettungsdienstleistungen, die bei einer Reduzierung oder Erhöhung von bis zu 10 % der Vorhalteleistungen keine Anpassung der Vergütung vorsieht, ist wirksam.

Urteil frei zugänglich